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Festtag mit dem höchsten Rang im Kirchenjahr Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Hochfest (lateinisch sollemnitas) ist in der liturgischen Ordnung der katholischen Kirche ein Festtag des Kirchenjahres mit dem höchsten liturgischen Rang vor Festen, gebotenen Gedenktagen und nichtgebotenen Gedenktagen.[1][2] Die Feier der Hochfeste beginnt traditionell mit der ersten Vesper am Abend des vorausgehenden Tages.
Die Hochfeste nehmen wichtige Glaubensinhalte oder besonders bedeutende Heilige in den Blick. Ebenso wird jeder Tag der Osteroktav (Ostersonntag bis Weißer Sonntag) wie ein Hochfest begangen. Fallen ein Hochfest und eine Feier niedrigeren Ranges auf denselben Tag, so hat das Hochfest den Vorrang. Hochfeste haben während der Zeit im Jahreskreis einen höheren liturgischen Rang als die Sonntage, die sonst vor allen anderen Festen und Gedenktagen Vorrang haben. In den liturgisch geprägten Zeiten (Fastenzeit, Osterzeit, Advent, Weihnachtszeit) haben jedoch deren Sonntage den Vorrang vor Hochfesten. Hochfeste, die in dieser Zeit mit einem Sonntag zusammenfallen, werden am nächstmöglichen Tag nachgefeiert. Hochfeste, die in die Karwoche oder in die Osteroktav fallen, werden am Montag nach dem Weißen Sonntag nachgefeiert. Fallen beide möglichen Hochfeste (der Josefstag am 19. März und Verkündigung des Herrn am 25. März) in diesen Zeitraum, wird der Josefstag auf den Samstag vor Palmsonntag vorverlegt und das Hochfest der Verkündigung des Herrn am Montag nach dem Weißen Sonntag gefeiert.
Die Klassifizierung im liturgischen Festkalender wurde im Rahmen der Liturgiereform mit der Neuordnung des Kirchenjahres und des Römischen Generalkalenders nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil am 14. Februar 1969 durch das Motu proprio Mysterii paschalis von Papst Paul VI. approbiert und mit dem 1. Januar 1970 in Kraft gesetzt. Sie löste eine seit dem 16. Jahrhundert geltende differenzierte Rangordnung liturgischer Feiern ab.
Von keinem anderen Fest verdrängt werden gemäß der liturgischen Rangordnung zudem:
Außerdem gibt es liturgische Fest- oder Gedenktage, die nur in bestimmten Orten, Regionen oder Gemeinschaften als Hochfest begangen werden, sogenannte Eigenhochfeste (etwa der Weihetag einer Kirche, das Fest eines Kirchen-, Orts- oder Diözesanpatrons, in Orden und Genossenschaften z. B. die Feste der Gründer oder des Patroziniums).
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