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Adliger der jüngeren Linie des Hauses Eppstein Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Gottfried IV. von Eppstein (* etwa 1291[1] ; † vor 1342[1] bzw. zwischen dem 9. November 1341 und dem 3. Juni 1342[2][3]) war ein Adliger der jüngeren Linie des Hauses Eppstein. Die Eppsteiner, denen im Spätmittelalter der Aufbau einer der bedeutendsten Adelsherrschaften in Hessen gelang und die bereits um 1200 reich begütert in Spessart, Taunus und Wetterau waren, waren als Herren hochadlig und stellten im 13. Jahrhundert vier Mainzer Erzbischöfe und Kurfürsten.[4]
Gottfried IV. von Eppstein war der Sohn von Siegfried von Eppstein und dessen Frau Isengard von Falkenstein.[1]
Er heiratete
Aus der Ehe mit Loretta von Daun zu Oberstein gingen folgende Kinder hervor:[1]
Unter Gottfried IV. erhielt Eppstein im Jahr 1318 als erste Stadt im jetzigen Main-Taunus-Kreis die Stadtrechte verliehen. Obwohl seit 1220/1231 auch Fürsten Markt- und Befestigungsrechte verleihen durften, bat Gottfried IV. den damaligen römisch-deutschen König und späteren Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Ludwig den Bayern, um die Stadtrechte für Eppstein. Die entsprechende Urkunde wurde am 30. November 1318 in Oppenheim ausgestellt.[7]
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