Der Generalauditor (Generalauditeur) war in einigen Heeren der Chef der Militärjustizverwaltung (wie z. B. in Preußen), in anderen nur der höchste Dienstgrad der Auditoren, d. h. der Militärjustizbeamten (wie z. B. in Österreich-Ungarn).

In Preußen stand der Generalauditor dem Generalauditoriat der preußischen Armee vor.

In Österreich-Ungarn gab es während der Friedenszeiten fünf Generalauditoren, von denen einer Vorstand der vierten Abteilung des Reichskriegsministeriums war, während drei Abteilungsvorstände und Referenten beim Obersten Militärgerichtshof waren sowie einer Kanzleidirektor und Referent beim Militärobergericht war. Darüber hinaus hatte das Landwehrobergericht der königlich ungarischen Landwehr einen Generalauditor als Kanzleidirektor und sieben Auditoren als Referenten (siehe k.u.k. Militärjustizwesen).

In der schweizerischen Militärjustiz ist der Oberauditor (Abkürzung: OA) für die Verwaltung der Militärjustiz unter Aufsicht des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zuständig. Er überwacht außerdem die Tätigkeit der Auditoren und Untersuchungsrichter und teilt den Gerichten die Gerichtsschreiber zu. Der OA bekleidet den Grad eines Brigadiers (Art. 16, 17 MStP).[1][2]

Einzelnachweise

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