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irrationales Gebot oder Verbot Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Geis, auch geiss, ges, Pl. gessi (oder geasa) sowie airmert, airmit (ar-bert, das „Darauftragen“) sind altirische Wörter, die ein irrationales Gebot oder Verbot im Gegensatz zur rationalen Rechtssatzung beschreiben. Im Walisischen wird es cynnedyf genannt. Man kann die geis mit dem Tabu vergleichen. Ähnliche Einschränkungen gab es auch in geringerem Umfang beim römischen und germanischen Sakralkönigtum, in Rom besonders auch bei den flamines.[1]
Zu unterscheiden sind kollektive und individuelle gessi. Zu den ersteren zählen z. B. Speisetabus: bei den Britanniern waren Hase, Huhn oder Gans (Caesar de bello gallico, V. 12), bei den Kaledoniern Fisch (Cassius Dio, LXVII 12), bei den Galatern Schweinefleisch (Pausanias, VII 17, 10) und bei den Iren Kranichfleisch verboten. Den Grabbeigaben nach zu schließen, sind diese gessi nicht überall lückenlos eingehalten worden.[1] Ein weiteres Speisetabu für das alte Irland war, dass nach dem Verzehr von Pferdefleisch dreimal neun Tage lang kein Streitwagen bestiegen werden durfte.[2]
Ein König (rí) durfte keinen körperlichen Makel haben; deshalb musste Nuada sein Amt aufgeben, als er in der Schlacht von Mag Tuired einen Arm verlor. Wenn er ungerecht war (gáu flathemon) oder die Unwahrheit sagte, traf seinen ganzen Stamm Unglück, wie z. B. völlige Unfruchtbarkeit von Menschen, Tieren und Natur.[3] Deshalb wurde diese gáu flathemon in den altirischen Rechtstexten mit dem groben Terminus cacc for enech („Scheiße auf sein Gesicht/seine Ehre“) benannt.[4] Der (Hoch-)König von Tara (County Meath) musste vor Sonnenaufgang sein Bett verlassen haben, keine Reise am Mittwoch in Mag Breg unterbrechen und in der Nacht nicht durch Mag Cuillin fahren. Der König von Leinster durfte nicht zwischen Dublin und dem Dodder River (Nebenfluss des Liffey) schlafen, neun Tage am Mag Cualann bleiben, am Montag über Belach Duiblinne reisen und den Kopf schief halten (!). Dem König von Connacht war es verboten, zu Samhain um den Königssitz Cruachain herumzugehen. Der König von Ulster durfte nicht das Fleisch des Stieres von Dáire mac Dáire essen oder bei Tageslicht aus dem Fluss Bó Nemid trinken.[5]
Den Kriegern von Ulster war es untersagt, nach einem Unfall mit dem Streitwagen in den Kampf zu ziehen.[6] Auch war es geis, vor dem König das Wort zu ergreifen, der König durfte seinerseits erst nach drei Druiden sprechen. Weiters durften die Ulter keine rote Mauer überklettern[2] und ihr Streitwagen durfte Emain Macha nie seine linke Seite zuwenden.[7]
Für die keltischen Helden waren oft einander widersprechende gessi der Grund ihres Unterganges. Ein Feind musste sie nur in eine Situation bringen, in der der Heros entweder die eine oder die andere geis befolgen konnte, aber nicht beide zugleich.
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