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Organisation der Gemeinden im Kanton Thurgau bis im ausgehenden 20. Jahrhundert Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das kantonale öffentliche Recht des Kantons Thurgau kannte bis ins ausgehende 20. Jahrhundert zwei um 1800 von der Helvetischen Republik damals für die ganze Schweiz geschaffene parallele Gemeindetypen, die einen eigentlichen Gemeindedualismus begründeten. Im Thurgau hatten die zwei Gemeindetypen folgende Zuständigkeiten:
Nach dem Recht der Helvetik waren die Munizipalgemeinden für verfassungsmässige Aufgaben (wie Polizeiwesen, Zivilstandswesen, Beurkundung und Vormundschaftspflege), die Ortsgemeinden für materielle Aufgaben (wie Flur-, Strassen-, Wasser- und Löschwesen) zuständig. Später verflochten sich die Aufgaben zusehends.
Wo Munizipalgemeinde und Ortsgemeinde deckungsgleich waren, mussten ab 1874 Einheitsgemeinden (EG; z. B. Kreuzlingen) gebildet werden.[4]
1970 wurde im Kantonsrat eine Motion Scheuber für erheblich erklärt, die die Vereinfachung der Gemeindestrukturen verlangte. Es dauerte allerdings fast drei Jahrzehnte, bis zwischen 1995 und 2000 aus 73 Munizipal- und 144 Ortsgemeinden die 80 politischen Gemeinden gebildet wurden, die bis heute Bestand haben.[5]
Nachfolgend der Stand im Jahre 1986, wie er im Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz festgehalten ist:
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