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Fischerzeugnisse sind Lebensmittel aus Fischen, die durch verschiedene Verfahren gar gemacht, zum Verzehren zubereitet oder durch Trocknen haltbar gemacht sind. Auch Fischteile zählen zu den Fischerzeugnissen sowie das Garen unter Verwendung von Zutaten.[1][2][3]
Nach den „Leitsätzen für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ werden Fischerzeugnisse nach ihrer Art und Herstellung bezeichnet. Weist die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung hervorhebend auf Zutaten, dann sind diese Zutaten in deutlich geschmackprägender Menge vorhanden (z. B. „Heringsfilet in Sahnesoße“ oder „Sahne-Heringsfilet“ aber nicht „Sahnefilet“).[1][2]
Fischsalate sind Zubereitungen aus zerkleinerten Fischerzeugnissen, Gemüsen, Obst, Gewürzen und Soßen. Als Soßen sind Mayonnaise, Salatmayonnaise, andere emulgierte Zubereitungen üblich, wahlweise aus Speiseöl, Essig, Sahne, Joghurt, Crème fraîche und anderen geschmackgebenden oder den Genusswert erhöhenden Zutaten. Mit Mayonnaise hergestellte Fischsalate werden den Feinkostsalaten zugerechnet. Salate mit Fleisch von Fischen werden in den Leitsätzen für Feinkostsalate beschrieben.[4][5]
Der Unterschied zwischen Fischkonserven und pasteurisierten Fischerzeugnissen liegt allein in der Temperatur während des Konservierungsprozess, im Handel sind beide Fischerzeugnisse ohne ausdrücklichen Hinweis nicht zu unterscheiden.
Pasteurisierte Fischerzeugnisse werden unter 100 °C gargemacht und sind nur begrenzt haltbar, daher auch als Halbkonserven anzusehen.[5]
Fischdauerkonserven werden bei über 100 °C sterilisiert, sodass alle Keime abgetötet werden. Fischdauerkonserven sind insbesondere:
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