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Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Finanzausgleich (englisch fiscal equalization, französisch péréquation financière) wird in der Finanzwissenschaft insbesondere bei föderalistisch organisierten Staaten ein Finanzsystem bezeichnet, das die Steuerverteilung und Umverteilung von Staatseinnahmen zwischen verschiedenen NUTS-Ebenen innerhalb eines Staates zur Finanzierung der für die öffentlichen Aufgaben entstandenen Staatsausgaben regelt.
Etymologisch wurzelt der Begriff des Finanzausgleichs im seit 1867 gebräuchlichen Wort „Ausgleich“, das in Österreich-Ungarn als Bezeichnung für das umfassende Verhältnis der beiden Reichshälften zueinander gebräuchlich war.[1] Von Österreich aus ging der Begriff in den Sprachgebrauch der schweizerischen Staatsrechtslehre und Finanzverfassung über und wurde weiterentwickelt.[2] Dort war Ende des 19. Jahrhunderts der „Finanzausgleich“ die Auseinandersetzung zwischen dem schweizerischen Bund und den Kantonen, die eine finanzielle Entschädigung für die Inanspruchnahme für die verschiedenen Zwecke des Bundes durchsetzen wollten.[3] In der deutschen Fachliteratur wird der Finanzausgleich definiert als „die Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen auf die verschiedenen Ebenen des Staates“.[4]
Auch Einnahmen und Ausgaben von oder zwischen anderen Organisationen (Kirchen, Konzernen, Krankenkassen, Rundfunkanstalten) werden nach einem festgelegten Umlagesystem verteilt und oft als Finanzausgleich tituliert.
Der Finanzausgleich umfasst im weiteren Sinne nicht nur die Verteilung der Staatseinnahmen, sondern auch die Verteilung der öffentlichen Aufgaben.[5] Daraus ergibt sich folgende Einteilung:[6]
Diesen Arten ist gemeinsam, was verteilt werden soll (Aufgaben und Einnahmen).
Je nach Organisationsform wird unterschieden zwischen Trennsystem, Mischsystem und Zuweisungssystem:[8]
Zudem gibt es innerhalb des vertikalen Finanzausgleichs noch den fiskalischen und redistributiven Finanzausgleich. Die fiskalische Funktion besteht darin, dass die Kommunen nicht alle Aufgaben der Daseinsvorsorge mit Kommunalabgaben finanzieren können, sondern auf den vertikalen Finanzausgleich „von oben nach unten“ angewiesen sind. Die redistributive Funktion besteht darin, dass die durch die Gewerbesteuer besonders „reichen“ Kommunen durch die Gewerbesteuerumlage einen Teil ihrer Gewerbesteuer „von unten nach oben“ abgeben müssen.[12]
Beim staatlichen Finanzausgleich gibt es unter anderem folgende Systeme:
Staat | Verweis | Staatsziel |
---|---|---|
Australien | Finanzausgleich (Australien) | Steuerverteilung zwischen den Bundesstaaten |
Belgien | Finanzausgleich (Belgien) | Steuerverteilung zwischen Regionen |
Kanada | Finanzausgleich (Kanada) | Steuerverteilung zwischen Provinzen |
Vereinigte Staaten | Finanzausgleich (USA) | Steuerverteilung zwischen Bundesstaaten |
Europäische Union | Europäischer Finanzausgleich | nationaler Partialausgleich zwischen EU und EU-Mitgliedstaaten |
Deutschland | Finanzausgleich (Deutschland) | komplexe Steuerverteilung zwischen Bund (Bundessteuern), Ländern (Ländersteuern) und Gemeinden (Gemeindesteuern) |
Österreich | Finanzausgleich (Österreich) | Regelung der Aufteilung der Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Gebietskörperschaften |
Schweiz | Finanzausgleich (Schweiz) | Finanzausgleich zwischen Bund (direkte Bundessteuern), Kantonen (Kantonssteuern) und Gemeinden (Gemeindesteuern) |
Frankreich | Finanzausgleich (Frankreich) | Verteilung zwischen dem Staat, den Regionen und Gemeinden |
Systeme für finanzielle Gleichverteilung:
Systeme, welche die Verteilungsungleichheit vermindern:
Staatsziele des Finanzausgleichs sind einerseits die Nivellierung regional unterschiedlicher Steuerkraft und andererseits die Internalisierung interregionaler externer Effekte.[13] Letzteres bedeutet, dass jedes Verwaltungshandeln in einer Gebietskörperschaft mehr oder weniger deutliche Übertragungseffekte (englisch spill-over) auf andere Gebietskörperschaften aussendet. Handelt es sich dabei um wohlfahrtsrelevante negative oder positive Externalitäten, so können diese über gezielte Finanztransfers internalisiert werden. Beispiel ist Hamburg, dessen Hamburger Hafen Vorteile für die ganze deutsche Wirtschaft ausstrahlt. Hierfür erhält Hamburg tatsächlich eine Kompensation aus dem Finanzausgleich.[14]
Ein idealer Finanzausgleich würde dafür sorgen, dass jede Ebene so viel Staatseinnahmen erhält (entweder durch eigene Ertragshoheit oder durch Finanzausgleich), dass sie einen Haushaltsausgleich erreichen kann. Dies wird in keinem der Beispiele verwirklicht.
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