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Feuerwehr-Dienstvorschrift
Regelung der Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz Taktischer Einheiten der Feuerwehr.
Erstellung und Einführung

Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.
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Aktuelle Feuerwehr-Dienstvorschriften
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Ehemalige Feuerwehr-Dienstvorschriften
Zusammenfassung
Kontext
Vereinzelte dieser Feuerwehr-Dienstvorschriften sind in einigen Bundesländern noch gültig.
FwDV 1/1 | Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
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FwDV 1/2 | Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
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FwDV 2/1 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Rahmenvorschriften (eingeflossen in neue FwDV 2)
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FwDV 2/2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Muster-Ausbildungspläne (eingeflossen in neue FwDV 2) |
FwDV 3 | Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 4 | Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 5 | Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 9/1 | Strahlenschutz – Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500) |
FwDV 9/2 | Strahlenschutz – Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500) |
FwDV 12/1 | Einsatzleitung – Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt) |
FwDV 13/1[11] | Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz (als Ergänzung eingeflossen in die neue FwDV 3) |
FwDV 14 | Gefährliche Stoffe (eingeflossen in die FwDV 500) |
PDV/DV 102 | Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen) |
Geschichte
Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Dienstvorschriften auch die Auswahl und Anzahl der Personen festgelegt. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche „unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist“. „Ihre Auswahl und Anzahl richtet sich nach der Stärke der Population der betreffenden Gemeinde. In der Regel sollen die zu diesem Corps gewählten Männer Einmal im Jahr, und zwar bei Gelegenheit der Probirung der Spritzen im Herbste von dem Ortsschultheißen aufgefordert, sich versammeln.“ Beispielsweise erließ die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.[12]
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Feuerwehr-Dienstvorschriften in Planung / länderspezifische FwDV/KatSDV
Zusammenfassung
Kontext
EAA 10[13] | Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen – Tragbare Leitern
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DV 102[14] | Taktische Zeichen
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FwDV 300 HH[15] | Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr (FwDV der Feuerwehr Hamburg)
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KatSDV 400 HE[16] | Der Sanitätszug
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KatSDV 510 HE[17] | Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen (FwDV des Landes Hessen)
in Verbindung mit: – FwDV 7 „Atemschutz“ – FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ und – FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“; sowie das Konzept „Katastrophenschutz in Hessen“
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KatSDV 600 HE[18] | Der Betreuungszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen
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FwDV 800[19] | Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
Die FwDV 800 wurde am 21. und 22. März 2018 vom AFKzV auf seiner 42. Sitzung in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen. Die bislang gültige Dienstvorschrift 800 „Fernmeldeeinsatz“ aus dem Jahr 1986 hat die technischen, taktischen und sprachlichen Grundlagen für den Einsatz der IuK-Technik nicht mehr hinreichend dargestellt. Der AFKzV hat deshalb im Jahr 2016 die PG FwDV beauftragt die FwDV/DV 800 zu erarbeiten. Ziel war eine Vorschrift, die eine Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Gefahrenabwehr und den Polizeien der Länder und des Bundes ermöglicht. |
FwDV 820 HE[20] | Betrieblich-taktische Regelungen „npol“ *) im Digitalfunk der BOS im Land Hessen (FwDV des Landes Hessen)
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*) nicht polizeilich
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Literatur
- Lothar Schott, Manfred Ritter: Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2. 21. Auflage. Wenzel-Verlag, Marburg 2022, ISBN 978-3-88293-121-1.
Weblinks
Commons: Feuerwehrdienstvorschriften – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikibooks: Feuerwehr-Dienstvorschriften – Lern- und Lehrmaterialien
- Dienstvorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule
Einzelnachweise
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