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Schutzeinrichtung, die gefährlich hohe Fehlerströme gegen Erde verhindert Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCCB, von englisch Residual Current operated Circuit-Breaker, sinngemäß auch als Differenzstrom-Schutzschalter bezeichnet) sind die am häufigsten verwendeten Geräte aus der übergeordneten Gruppe der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD, von engl. Residual Current Device).[1] Er überwacht den Differenzstrom zwischen allen betriebsmäßig stromführenden Leitern über einen Summenstromwandler. In den älteren, umgangssprachlich noch üblichen Bezeichnungen FI-Schutzschalter oder FI-Schalter steht „F“ für das Wort Fehler und „I“ für das Formelzeichen der elektrischen Stromstärke.[2] Durch die Harmonisierung in der Normung auf internationaler Ebene wird seit 2008[3] allgemein die Bezeichnung RCD auch in den deutschsprachigen Normen und der Literatur verwendet.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen jeder Bauform schalten bei gefährlich hohen Fehlerströmen gegen Erde die Spannung ab und tragen so zur Reduzierung lebensgefährlicher Stromunfälle in Niederspannungsnetzen maßgeblich bei. Sie werden den Überstromschutzeinrichtungen in Stromkreisverteilern vorgeschaltet. Es gibt auch die Kombination in Form des RCBO, welcher die Funktion der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung und des Leitungsschutzschalters in einem Gerät vereint.
In den elektrotechnischen Normen werden Anforderungen zum Schutz von Personen und Tieren gegen elektrischen Schlag definiert. Dies wird erreicht durch eine Kombination aus:
Der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern dient als Zusatzschutz dem verbesserten Schutz gegen elektrischen Schlag, dem verbesserten Fehlerschutz und dem verbesserten Brandschutz.
Ein RCD begrenzt nicht die Stromstärke des fließenden Fehlerstromes, er begrenzt dessen zeitliche Dauer.
Als Zusatzschutz bezeichnet man eine Maßnahme unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehört der Fehlerstrom-Schutzschalter mit seiner Schutzwirkung für den Fall eines gleichzeitigen Versagens des Basisschutzes und des Fehlerschutzes. Dies bedeutet, dass in der elektrischen Anlage bzw. dem elektrischen Betriebsmittel ein Doppel- oder sogar Mehrfachfehler auftritt. Der Fehlerstrom-Schutzschalter verhindert nicht den elektrischen Schlag und verringert auch nicht die Höhe des Fehlerstromes durch den menschlichen Körper. Je nach Höhe muss aber die Dauer einer Körperdurchströmung derart begrenzt werden, dass das Risiko des Eintretens von Herzkammerflimmern als einer unmittelbaren lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörung auf ein Minimum reduziert wird. Der maximal zulässige Bemessungsfehlerstrom IΔn für den Personenschutz beträgt 30 mA. Die Verwendung des Fehlerstrom-Schutzschalters als alleinigen Schutz gegen elektrischen Schlag, d. h. ohne Vorkehrung des Basis- und Fehlerschutzes, ist nicht zulässig.
Ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom nicht größer als 30 mA muss vorgesehen werden für:
Ein Fehlerstrom-Schutzschalter kann in folgenden Fällen Zusatzschutz bieten:
Für den Fehlerschutz müssen Fehlerstrom-Schutzschalter verwendet werden, wenn die Bedingung zur automatischen Abschaltung der Stromversorgung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen bei Erdschluss nicht erfüllbar ist. Dies ist häufig der Fall, wenn nach Art der Erdverbindung ein TT-System vorliegt. Durch die fehlende elektrische Verbindung zwischen Anlagenerder und Betriebserder wird der Fehlerstrom hauptsächlich durch den Ausbreitungswiderstand des Anlagenerders RA begrenzt. Für den Personenschutz gilt folgende Bedingung:
Somit wäre ein maximaler Ausbreitungswiderstand möglich von:
Da im Fehlerfall am Ausbreitungswiderstand näherungsweise die gesamte Außenleiter-Erde-Spannung U0 von 230 V abfällt, erhält man als Fehlerstrom mindestens den 4,6-fachen Bemessungsfehlerstrom. Damit wird die geforderte Abschaltzeit von 0,2 s im TT-System eingehalten.
In folgenden Fällen dürfen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom größer 30 mA verwendet werden, bei:
Unter der Randbedingung des 4,6-fachen Bemessungsfehlerstroms wären in Abhängigkeit von dem jeweiligen Fehlerstrom-Schutzschalter folgende Ausbreitungswiderstände möglich:
IΔn | 10 mA | 30 mA | 100 mA | 300 mA | 500 mA | 1 A |
---|---|---|---|---|---|---|
RA | 5 kΩ | 1,67 kΩ | 500 Ω | 167 Ω | 100 Ω | 50 Ω |
Zum Schutz gegen elektrisch gezündete Brände darf nach Vorgabe des VdS ein Fehlerstrom zwischen Außenleiter und Schutzleiter bzw. Erde nicht größer als 420 mA sein. Es können für diese Maßnahme Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom bis maximal 300 mA verwendet werden.[4] In der DIN VDE 0100-705:2007-10 Abschnitt 705.422.7 [705.482.1.7] Brandschutz für landwirtschaftliche- und gartenbauliche Betriebsstätten findet man zum Beispiel auch diesen maximalen Bemessungsfehlerstrom von maximal 300 mA, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung muss dabei alle aktiven Leiter abschalten. In Abhängigkeit vom Bemessungsfehlerstrom können an einer Fehlerstelle folgende Wärmeleistungen auftreten:
Bemessungs- Fehlerstrom |
Wärmeleistung bei 230 V Wechselspannung |
---|---|
mA | 30W | 7
100 mA | 23 W |
300 mA | 69 W |
Diese Wärmeleistungen sind erheblich niedriger als sie mit Überstrom-Schutzeinrichtungen allein wären. Daneben sind für den Brandschutz auch eigene Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen verfügbar, welche zusätzlich zum Fehlerstrom-Schutzschalter angebracht werden müssen und Schutz gegen Kabelbrand, wie er bei Kabelbruch auftreten kann, bieten.
Der Fehlerstrom-Schutzschalter löst spätestens bei Erreichen des Bemessungsfehlerstroms aus und schaltet den betroffenen Stromkreis allpolig vom vorgelagerten Netz ab – also auch den Neutralleiter bei vierpoligen Schaltern. Der interne Teststromkreis wird ebenfalls abgeschaltet[5], da dessen Strombegrenzungswiderstand nicht für Dauerbetrieb (Fehlbedienung) ausgelegt ist. Der Schutzleiter ist nicht Bestandteil der Fehlerstrom-Schutzschalter und wird nicht abgeschaltet.
Fehlerströme treten auf, wenn ein Teil des Stromes über einen unerwünschten Strompfad zurück zur Stromquelle fließt. Teil dieses Strompfades kann der Schutzleiter, das Gehäuse eines elektrischen Betriebsmittels, das Erdreich einschließlich aller metallischen Strukturen in elektrischen Kontakt mit Erde sowie der Körper eines Menschen oder Tieres sein. Der Fehlerstrom-Schutzschalter bildet die arithmetische Summe aller Augenblickswerte der Ströme in den Außenleitern und dem Neutralleiter. In einer Anlage ohne Erdschluss ist die Summe stets null.
Die Summenbildung erfolgt durch einen Summenstromwandler. Durch ihn führen je nach Polzahl zwei, drei oder vier Primärwicklungen. Sie sind konstruktiv so geführt, dass sich ihre Induktionswirkungen im fehlerfreien Zustand gegenseitig aufheben. Es wird kein magnetischer Fluss im Wandlerkern erzeugt und somit in der Sekundärwicklung auch keine Spannung induziert. Fließt nun ein Fehlerstrom über einen solchen unerwünschten Strompfad zurück zur Stromquelle, dann ist die Summe aller Ströme durch den Summenstromwandler nicht mehr null. Daraus resultiert ein magnetischer Fluss im Wandlerkern und induziert eine Spannung in der Sekundärwicklung. Der Sekundärstrom löst über den Haltemagnet-Auslöser ein Schaltschloss aus und schaltet den Stromkreis allpolig ab.
Der Summenstromwandler arbeitet also wie ein Transformator und ist wie dieser auch frequenzabhängig. Beim Fehlerstrom kann es sich im zeitlichen Verlauf um einen Wechselstrom, einen glatten Gleichstrom oder als Mischstrom um einen Wechselfehlerstrom überlagert durch glatten Gleichfehlerstrom handeln. Der Stromwandler kann nur Wechselfehlerströme und (eingeschränkt) pulsierende Anteile an Gleichfehlerströmen erfassen. Bei glatten Gleichfehlerströmen findet keine Induktion in der Sekundärwicklung statt, – der Fehlerstrom wird nicht erkannt. Bei Mischstrom kann der Wechselfehlerstrom nur geschwächt oder gar nicht übertragen werden, da der Eisenkern durch den glatten Gleichfehlerstrom teilweise bis komplett gesättigt ist.
Hier liegt auch die Begründung, warum ein Typ A nicht einem Typ B vorgeschaltet werden darf. Typ B wird verbaut, wenn glatte Gleichfehlerströme auftreten können. Diese können den Eisenkern vom Typ A sättigen, so dass er nicht mehr transformieren kann, und somit blind wird für Fehlerströme. Dies auch schon bei deutlich kleineren Strömen, die unterhalb der Schaltschwelle vom Typ B sind. Somit ist der Typ A komplett wirkungslos.
Von einigen Herstellern gibt es speziell angepasste RCDs des Typs B, die bei einem glatten Gleichfehlerstrom vom ≥6mA auslösen, anstatt bei einem z. B. 30mA Typ B im zulässigen Bereich von 15-60mA (Faktor 0,5-2). Diese, für die 'mobile Installation' geeigneten, RCDs dürfen entgegen der VDE jedem Typ nachgeschaltet werden. Dadurch wird die Schutzwirkung vorgeschalteter RCDs nicht beeinträchtigt.[6] Bietet sich z. B. bei Geräten mit Stecker an, die an verschiedenen Orten verwendet werden, wo nicht bekannt ist, welcher (und ob überhaupt) RCD-Typ in der Verteilung verbaut ist.
Allstromsensitive RCD (z. B. der Typ B) haben zur zusätzlichen Erkennung glatter Gleichfehlerströme teilweise noch einen zweiten Wandlerkern, der mit einem Hall-Sensor ausgestattet sein kann, um das Magnetfeld direkt zu erfassen, und/oder noch weitere Elektronik, um beispielsweise Frequenzgänge und deren Stromabhängigkeiten besser zu erfassen (oder auszublenden) und somit für den entsprechenden Anwendungszweck verschiedene Typen anzubieten.[7]
Der Summenstromwandler enthält einen Ringkern, gewickelt aus kristallinem oder nanokristallinem weichmagnetischem Band. Ferritkerne sind wegen der zu geringen Permeabilität und Sättigungsinduktion nicht geeignet. Um die notwendige Leistung für das Auslösen des Fehlerstrom-Schutzschalters zu erreichen, sind Ringbandkerne mit einer gewissen Größe und Masse notwendig, typisches Gewicht ca. 40 g. Die Kerne sind oft isolierend verkapselt, wobei keine Kraft durch eventuelle Schrumpfung von Harzen auf die Kerne ausgeübt werden darf, da hierdurch die magnetischen Eigenschaften geändert werden. Üblich sind auch Kunststoffgehäuse, in die die Kerne lose eingelegt werden[8]. Um den Kern gelegt (d. h. durchgefädelt) sind 2 bis 4 Arbeitsstromwicklungen aus dickem Kupferdraht sowie die Sekundärwicklung und ggf. eine Testwicklung, jeweils aus dünnem Draht.
Das Schaltschloss ist die Mechanik, welche die Handbetätigung (Hebel oder Drücker) und den Auslöser des Summenstromwandlers mit den Schaltkontakten verbindet. In diesem befindet sich die Auslöse-Feder, welche beim Einschalten (per Hand) vorgespannt wird, und für die erforderliche Kraft und Geschwindigkeit zur sicheren Trennung sorgt. Außerdem ist hier die Mechanik für die Freiauslösung untergebracht. Das vorgespannte Schaltschloss kann mit minimalem Kraftaufwand ausgelöst und nicht von außen blockiert werden.
Der Summenstromwandler wirkt auf das Schaltschloss zum Beispiel über einen Haltemagnet-Auslöser. Dieser ist an der Sekundärwicklung des Summenstromwandlers angeschlossen. Ein Haltemagnet-Auslöser besteht aus einem Dauermagneten, zwei Schenkeln mit magnetischem Nebenschluss und einem Anker aus weichmagnetischem Material sowie einer Erregerwicklung. Der magnetische Fluss des Dauermagneten führt über beide Schenkel und den Anker. Dadurch wird der Anker entgegen der zum Schaltschlossauslöser gerichteten Federkraft festgehalten. Fließt nun ein Strom in der Erregerwicklung, wird ein zweiter magnetischer Fluss erzeugt. In einer Halbwelle verstärkt sich der Gesamtfluss und in der anderen Halbwelle wird er so geschwächt, dass die Feder den Anker von den Polflächen der beiden Schenkel zieht. Es kommt zur Auslösung des Schaltschlosses und Abschaltung der betroffenen Stromkreise.
Die Schutzwirkung eines Fehlerstrom-Schutzschalters tritt in folgenden Fällen nicht ein:
Fehlerstrom-Schutzschalter werden nach Art der Fehlerstromform, den sie erfassen können, in Typen eingeteilt. Aufsteigend nach ihrer Sensitivität unterscheidet man zwischen Typ AC, Typ A, Typ F und Typ B/B+.
Es gibt auch kombinierte RCD mit Leitungsschutzschaltern (LS) (z. B.: 30 mA RCD und 13 A Leitungsschutzschalter), welche als RCBO (umgangssprachlich „FI/LS“) bezeichnet werden. Ein RCBO mit der Polzahl 1P + N hat typisch die gleiche Einbaubreite (bzw. die gleiche Anzahl der Teilungseinheiten, Abkürzung TE), wie ein zweipoliger Leitungsschutzschalter oder wie ein zweipoliger FI-Schutzschalter (zwei TE).
RCD-Steckdosen (SRCD) (umgangssprachlich „FI-Steckdosen“) überwachen dort angeschlossene Verbraucher gegen Erdfehlerströme (zusätzliche Sicherheit). Sie werden dort eingesetzt, wo beispielsweise bei Altanlagen mit Bestandsschutz keine RCD installiert sind und dennoch eine erhöhte Sicherheit gewünscht ist. Sie ersetzen nicht einen RCD nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), wo dieser gefordert wird.
Befinden sich die einzelnen Einheiten eines RCD, wie die Schaltung der Differenzstromerfassung, der Bewertung des Differenzstromes und der Lastschalter in räumlich getrennten Gehäusen, so wird diese Einheit als modulare Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, englisch Modular Residual Current protection Device, MRCD bezeichnet.[10]
Wichtigster Kennwert ist der Bemessungsfehlerstrom IΔn, bei dem ein Fehlerstrom-Schutzschalter spätestens auslösen muss. Werte für IΔn sind 10 mA, 30 mA, 100 mA, 300 mA, 500 mA und 1 A.[11] In der Praxis erfolgt die Auslösung eines rein sinusförmigen Wechselfehlerstroms zwischen 0,6 · IΔn und 0,8 · IΔn.
Der Nichtauslösefehlerstrom IΔn0 beträgt 0,5 · IΔn für einen rein sinusförmigen Wechselfehlerstrom. Ein Fehlerstrom-Schutzschalter darf erst oberhalb des halben Bemessungsfehlerstroms auslösen.
Für die verschiedenen Fehlerstromformen sind folgende Auslösebereiche festgelegt:
Der Bemessungsstrom In ist ein festgelegter Wert, der je Außenleiter von einem Fehlerstrom-Schutzschalter dauerhaft geführt werden kann.[12] Vorzugswerte für In sind 10 A, 13 A, 16 A, 20 A, 25 A, 32 A, 40 A, 63 A, 80 A, 100 A und 125 A.
Nichtauslösezeiten sind nur für selektive Fehlerstrom-Schutzschalter definiert. Die kürzesten Nichtauslösezeiten betragen 0,13 s bei einem Strom von IΔn, 0,06 s bei 2 · IΔn und 0,05 s bei 5 · IΔn.
Die beweglichen Kontakte und deren mechanische Kopplung eines mehrpoligen Fehlerstrom-Schutzschalters sind derart konstruiert, dass die Kontakte der drei Außenleiter möglichst zeitgleich schließen bzw. öffnen. Der Kontakt des Neutralleiters darf nicht nach denen für die Außenleiter schließen bzw. auch nicht vorher öffnen. Ansonsten könnte es während des Schaltvorgangs bei einem 4-poligen Fehlerstrom-Schutzschalter in den zugeordneten Endstromkreisen durch eine Unsymmetrie zu einer Sternpunktverschiebung kommen und die angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel beschädigen.
Um Selektivität zu erreichen, können Fehlerstrom-Schutzschalter in Reihe geschaltet werden. Dabei soll nur der dem fehlerbehafteten Stromkreis unmittelbar zugeordnete Fehlerstrom-Schutzschalter ohne Zeitverzögerung auslösen. Dieser Schutzeinrichtung wird zusätzlich ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit Zeitverzögerung vorgeschaltet und ist mit dem Symbol für Selektivität gekennzeichnet. Eine Selektivität liegt vor, wenn:
Fehlerstrom-Schutzschalter mit Zeitverzögerung werden oft auch als selektiver oder zeitverzögerter Fehlerstrom-Schutzschalter bezeichnet. Wie bei Überstrom-Schutzeinrichtungen ist das Ziel, eine höhere Verfügbarkeit der elektrischen Anlage durch Selektivität zu erreichen. Des Weiteren ist noch zu beachten:
Um ungewollte Auslösungen zu verhindern, werden Fehlerstrom-Schutzschalter mit Kurzzeitverzögerung verwendet. Ursachen für ungewollte Auslösungen können sein:
Die höchstzulässigen Abschaltzeiten sind gleich denen von Fehlerstrom-Schutzschaltern ohne Zeitverzögerung. Die Kennzeichnung erfolgt herstellerspezifisch, beispielsweise von:
Die Verwendung von Fehlerstrom-Schutzschaltern mit Zeitverzögerung (Selektivität) ist ebenfalls möglich, wenn auf die Maßnahme Zusatzschutz verzichtet werden darf.
In deutschen Normen wurden früher folgende Begriffe verwendet:
Im Handel finden sich auch:
Für Fehlerstrom-Schutzschalter, die mit Leitungsschutzschaltern kombiniert sind, wurden folgende Bezeichnungen verwendet:
Die Unterscheidung in netzspannungsunabhängige und netzspannungsabhängige Schutzgeräte wird in englischsprachigen Normen nicht gemacht und auch in den IEC- und EN-Normen nicht benutzt. In den internationalen Gerätenormen werden folgende Bezeichnungen verwendet:
In den Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen werden Fehlerstrom-Schutzschalter einheitlich unter einem übergeordneten Begriff RCD geführt. Eine Differenzierung zwischen FI, DI oder speziellen Bauformen wird in den Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen nicht mehr vorgenommen. Hier ist das Schutzziel entscheidend. Dieses muss in Abhängigkeit vom Einsatzort mit unterschiedlichen Bauformen realisiert werden.
Der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern wird in vielen Ländern bei Neuinstallationen oder Änderungen im Haushalts- und Industriebereich zumindest für Steckdosen (bis 20 A oder 32 A) (etwa DIN VDE oder ÖVE) zusätzlich zu den installierten Überstromschutzorganen zwingend verlangt.[17] Ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einer Auslösestromdifferenz von 300 mA wird als Brandschutz der gesamten elektrischen Anlage von einigen Energieversorgungsunternehmen oftmals vorgeschrieben, wenn die Hauseinspeisung nicht über Erdkabel, sondern über Dachfreileitungen erfolgt.
In Europa sind, bis auf Großbritannien, netzspannungsunabhängige FI-Schutzschalter (RCD) vorgeschrieben. Die dahinterstehende Sicherheitsphilosophie stellt die Zuverlässigkeit der elektronischen Verstärkerschaltungen in Frage, welche in den einfacheren und kleineren elektronischen DI-Schaltern (Differenzstrom-Schutzschalter) im englischsprachigen Raum angewendet werden.
In Deutschland sind Fehlerstrom-Schutzschalter in Neubauten seit dem Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche gemäß DIN VDE 0100-701 gefordert (einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter).
Seit Juni 2007 müssen in Neubauten außerdem alle Steckdosen-Stromkreise, welche für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA ausgestattet sein. Dies galt für Endstromkreise[18] mit einem Bemessungsstrom bis 20 A im Innenbereich und bis 32 A im Außenbereich (DIN VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3, Übergangsfrist bis Januar 2009).
Seit Oktober 2018 gelten diese Anforderungen auch im Innenbereich für Steckdosenstromkreise bis 32 A, sowie für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen (DIN VDE 0100-410:2018-10, Abschnitt 411.3.3, Übergangsfrist bis Juli 2020).
Für Hallen- u. Freibäder sowie für Räume und Kabinen mit Saunaheizungen gibt es ebenfalls die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzschaltern. Der oftmals missverständlich angewendete Begriff „Feuchtraum“ bezieht sich nicht auf Bäder oder Toiletten in Wohnräumen. Gemäß Definition in der DIN 68800 handelt es sich um einen Feuchtraum, wenn längerfristig eine Luftfeuchtigkeit oberhalb 70 % vorhanden ist. In der DIN VDE 0100-200:2008-06 Abschnitt NC.3.3 werden Küchen in Wohnungen und Baderäume in Wohnungen und Hotels in Bezug auf Installation explizit als trockene Räume eingestuft (da in diesen Räumen nur zeitweise Feuchtigkeit auftritt).
In Deutschland ist unter folgenden Umständen die Nachrüstung eines Fehlerstrom-Schutzschalters unumgänglich:
Auch in der Landwirtschaft müssen, insbesondere bei Tierhaltung, Fehlerstrom-Schutzschalter verwendet werden. Die Reduzierung der dauerhaft zulässigen Berührungsspannung auf 25 V Wechselspannung und 60 V Gleichspannung ist nach DIN VDE 0100-705:2007-10 entfallen.
Gemäß DIN VDE 0100-530:2018-06 müssen RCDs für den Zusatzschutz bei Wechselstromanlagen übereinstimmen mit:
Dagegen bieten PRCD und SRCD (gemäß DIN VDE 0662) keinen Zusatzschutz im Sinne der DIN VDE 0100-410, sondern dienen lediglich der lokalen Erhöhung des Sicherheitsniveaus.[19][20]
In Österreich ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter seit 1980 gesetzlich vorgeschrieben. Nach ÖVE E8101-1:2019-01-01 sind Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von max. 30 mA für alle Stromkreise vorgeschrieben, in denen sich Steckdosen befinden und deren Nennstrom 20 A nicht übersteigt.
Die Verwendung des Typs AC ist nicht generell untersagt. In den meisten Fällen (drohender Schaden bei Stromausfall) muss ein FI-Schalter der Bauart G zum Einsatz kommen, die kurzzeitverzögert und stromstoßfest ist. Eine Vorsicherung mit dem Nennstrom des FI-Schalters ist nur zulässig, wenn dies der Hersteller explizit angibt, ansonsten ist ein 40-A-FI-Schalter beispielsweise mit maximal 25 A abzusichern. Aufgrund dieser Besonderheiten vertreiben mehrere Hersteller österreichspezifische (und deutlich teurere) Varianten ihrer Produkte, die beispielsweise als kurzzeitverzögert, Bauart G, vorsicherungsfest oder mit Nennstrom vorsicherbar bezeichnet werden.
Auf Baustellen ist für alle Steckdosenstromkreise mit einem Nennstrom bis 32 A und in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betriebsstätten (nicht in den angrenzenden Wohnhäusern), in Saunabereichen, in Schwimmbädern, in Schwimmanlagen im Freien, in Experimentierständen in Unterrichtsräumen, in medizinisch genutzten Räumen, in Badezimmern, auf Campingplätzen, auf Bootsanlegestellen und in Wandlampen im Handbereich von Umkleidekabinen unabhängig von deren Nennstrom, ein Zusatzschutz vorzusehen.
In der Schweiz waren bis 2009 laut Niederspannungs-Installations-Norm (NIN) 2005 4.7.2.3.1-8 max. 30 mA vorgeschrieben für Bade- und Duschräume, Steckdosen im Freien, feuchte und nasse Räume, korrosive Umgebungen und explosionsfähige Atmosphären, Baustellen, Messeplätze, Jahrmärkte, Festplätze, elektr. Versuchsanordnungen (jeweils alle Steckdosen ≤ 32 A).
300 mA sind für Installationen in korrosiven Umgebungen, explosions- und feuergefährdeten Räumen sowie in landwirtschaftlichen Betrieben für die gesamte Installation vorgeschrieben, wobei in der Landwirtschaft alle Steckvorrichtungen mit Fehlerstromschutzschaltern 30 mA ausgerüstet sein müssen.
Auf den 1. Januar 2010 trat die neue NIN 2010 in Kraft. Ab sofort muss jede frei zugängliche Steckdose ≤ 32 A mit einem max. 30-mA-FI-Schutzschalter geschützt sein. Ausnahmen sind zum Beispiel: Steckdosen in IT-Anlagen, bei denen die Betriebssicherheit wichtiger ist und der Raum mit Zutrittskontrolle nur von einem instruierten Personenkreis betreten werden kann.
Im Wohnungsbau wird grundsätzlich der Typ A für alle Anwendungen eingesetzt.
Für die Prüfung der zulässigen Abschaltzeit in der Installation gilt für Stromkreise ≤ 32 A 0,4 s. Die Prüfung mit dem halben und dem ganzen Differenzstrom mit einer Auslösezeit von < 0,3 s ist eine reine Geräteprüfung und hat für den Sicherheitsnachweis für Elektroinstallationen (SiNa) keine Bedeutung.
Fehlerstrom-Schutzschalter können in allen Wechselstromsystemen (TN-, TT- sowie IT-System) eingesetzt werden. Im TN-System ist es vorwiegend der Zusatzschutz. Der Fehlerschutz ist bereits durch Überstrom-Schutzeinrichtungen erfüllt. Im TT-System erfüllt der Fehlerstrom-Schutzschalter häufig den Fehlerschutz, da ein Auslösen von Überstrom-Schutzeinrichtungen nicht gewährleistet ist. Im IT-System sollte der Einsatz die Ausnahme sein. Es ist für jedes elektrische Betriebsmittel ein eigener Fehlerstrom-Schutzschalter erforderlich.
Im Neubaubereich spricht heute nichts mehr dagegen, die komplette Stromversorgung abzusichern. Es sind hierzu mindestens 2 RCDs in einen Wohnungsunterverteiler zu installieren, damit nicht die komplette Anlage im Fehlerfall abgeschaltet wird.[21] Das kann unter Umständen hinderlich sein, so dass man die per Fehlerstrom-Schutzschalter geschützten Stromkreise eingrenzen sollte. Bei der Auswahl sind auch Ableitströme elektronischer Verbraucher (z. B. EVG) oder deren mögliche Fehlerstromart (z. B. eingebauter Frequenzumrichter in Waschmaschine)[22] zu beachten.
Abschaltungen durch Fehlerstrom-Schutzschalter können auch durch externe Ereignisse hervorgerufen werden, beispielsweise durch Überspannungsimpulse durch Blitzschläge in Freileitungen. Das kann oft zu unangenehmen Nebenwirkungen führen, wie Abschaltungen von Heizungen oder Kühlanlagen, obwohl kein Fehler in der eigenen Anlage vorliegt. Aus diesem Grund wurden auch Schutzschalter entwickelt, die in kurzem Abstand nach dem Auslösen zwei- bis dreimal selbständig nochmals die Spannung aufschalten. Nur wenn der Fehler weiterhin auftritt, bleiben sie endgültig abgeschaltet. Diese Modelle sind vor allem für ferngesteuerte Anlagen von Interesse, wo kein Personal vor Ort ist, welches den Schutzschalter wieder einschalten könnte.
Am Fehlerstrom-Schutzschalter befindet sich eine Prüftaste (T), mit der die Funktion des Gerätes geprüft werden kann. Von einem Außenleiter führt ein Strompfad außerhalb am Summenstromwandler vorbei entweder zum Neutralleiter oder zu einem der anderen beiden Außenleitern, letztere Schaltung ist für die Anwendung bei Dreiphasenanschlüssen. In diesem Strompfad befindet sich die Prüftaste und ein Widerstand, der die Höhe des Differenzstromes bestimmt. Bei Betätigung der Prüftaste wird ein Fehlerstrom simuliert. Der Taster schließt den Strompfad über den Widerstand. Dadurch wird ein Differenzstrom erzeugt, der den Ansprechwert des Fehlerstrom-Schutzschalters übersteigt und den RCD zur Auslösung bringt. Die Funktionsprüfung mittels Prüftaste gibt aber keinen Rückschluss auf den ordnungsgemäßen Zustand des nachgeführten Stromkreises.
Hersteller empfehlen eine mindestens halbjährliche Prüfung durch den Nutzer und folgen damit den Vorgaben der DGUV. Oft wird vorgeschlagen, die Tage der Zeitumstellung als Gedächtnisstütze zu nutzen. In der DGUV Vorschrift 3[23] wird gefordert mindestens alle 6 Monate bei stationären Anlagen, und bei nichtstationären Anlagen (z. B. Baustromverteiler oder fliegenden Bauten) arbeitstäglich die Prüftaste zu betätigen. Den Test darf der „Benutzer“ durchführen, es ist dafür keine Elektrofachkraft nötig. Es wird auf Notwendigkeit der Einhaltung von regelmäßigen Zeitabstände hingewiesen, welche so zu bemessen sind, dass erwartbare Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Folglich können gegebenenfalls auch kürzere Zeitabstände zwischen den Prüfungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (und damit für den vollen Versicherungsschutz) erforderlich sein.
Bei der Erstprüfung, einer Änderung oder Instandsetzung der Anlage ist die Überprüfung obligatorisch.
Der Auslösefehlerstrom (Ansprechwert des Fehlerstrom-Schutzschalters) muss bei einem rein sinusförmigem Fehlerstrom zwischen 50 % und 100 % des Bemessungsfehlerstroms liegen. In der Praxis beträgt der Wert rund 70 %.Die Grenzwerte der anderen Fehlerstromformen stehen im Abschnitt Auslösebereiche, Fehlerstromformen
Bei den RCD-Messgeräten wird die Art des Fehlermessstromes eingestellt.[24] RCDs sollten mit allen Fehlerstromarten, die sie erkennen können, auch getestet werden. Typ A z. B. auch mit einem rein sinusförmigem Fehlerstrom (Typ AC).
Es sollten auch beiden Phasenwinkel (0° positive Halbwelle / 180° negative Halbwelle) gemessen werden, da es oft erhebliche Abweichungen geben kann.[24]
Nach DIN VDE 0100-600 ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme „Automatische Abschaltung der Stromversorgung“ in der Elektroinstallation einschließlich Ermittlung der Kennwerte des Fehlerstrom-Schutzschalters mit geeigneten Prüfgeräten nach IEC 60364-6 (modifiziert; für Deutschland: DIN VDE 0100-600) nachzuweisen. Dabei sind entsprechende Anforderungen nach DIN VDE 0100-410 einzuhalten.
Die maximale Abschaltzeit nach DIN VDE 0100-410 beträgt für Steckdosenstromkreise bis einschließlich 63 A in TN-Systemen 0,4 s (bei 230 V gegen Erde, im TT-System 0,2 s). In der Praxis liegt dieser Wert bei rund 20–40 ms. Die Abschaltzeit für das Gerät selbst beträgt nach Baunorm (DIN EN 61008-1, VDE 0664-10) bei vollem IΔn 0,3 s, bei 2 · IΔn 0,15 s und bei 5 · IΔn 0,04 s.
Zusätzlich werden die Berührungsspannung sowie der Erdungswiderstand gemessen, diese dürfen in der Norm vorgegebene Werte nicht überschreiten. Die Wirksamkeit der automatischen Abschaltung der Stromversorgung durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) muss mit geeigneten Messgeräten nach DIN EN 61557-6 (VDE0413-6) geprüft werden. Die Messwerte sind in geeigneten Prüfberichten zu dokumentieren, das kann zum Beispiel ein ZVEH-Prüfprotokoll sein.
Ein Elektrofachmann schaltet den Schalter immer mit der Prüftaste aus. Dann wird ein Strom in der Größe des Nennfehlerstromes simuliert und der Fehlerstromschutzschalter muss gemäß NIN 2010 Kapitel 4.1 innerhalb von 0,4 s auslösen.[25] Es sind kleine Handprüfgeräte und Installationstester auf dem Markt, welche diese Prüfung vom Außenleiter zum Schutzleiter ermöglichen. Die Auslösezeit wird im Sicherheitsnachweis festgehalten, bei einem 30-mA-RCD sind das in der Praxis 20 bis 30 ms. Kurzzeitverzögerte Fehlerstrom-Schutzschalter benötigen 40 bis 100 ms.
Selektive Fehlerstrom-Schutzschalter mit 300 mA für Brand- und Korrosionsschutz lösen bei der Impulsmethode (50 % und 100 % Fehlerstrom) etwa in 200 bis 400 ms aus, die Norm (NIN 6.1.3.9 / EN 61008-1) verlangt 130 bis 500 ms.
Der Fehlerstrom-Schutzschalter wurde bereits 1903 von Schuckert unter der Bezeichnung Summenstromschaltung zur Erdschlusserfassung patentiert (DRP-Nr. 160.069).[26] Kuhlmann beschreibt bei der AEG eine Methode zur Messung der Erdschlussströme im Berliner Netz. Weiterentwickelt wird die Technik, auf der auch heutige Fehlerstrom-Schutzschalter basieren, von Nicholsen (1908, USA-Pat-Nr. 959.787).[27]
Anfang der 1950er Jahre wird nach zahllosen Anregungen und technischen Studien zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Schaltung als Schutzeinrichtung erstmals ein ausgereifter Fehlerstrom-Schutzschalter für den breiten Einsatz beim Stromkunden präsentiert.[28] Belegt ist darin für 1951 ein Fehlerstrom-Schutzschalter der Firma Schutzapparate-Gesellschaft & Co. mbH. KG, Schalksmühle/Westf. (Schupa) mit der Handelsbezeichnung Spinnennetz,[29] der in zwei-, drei- und vierpoliger Ausführung für einen Nennstrom von 25 A und Spannungen bis 380 V bei einem Auslösefehlerstrom von 0,3 A ausgelegt war. Eine geringere Auslöseschwelle wurde diskutiert, jedoch als wirtschaftlich unvernünftig verworfen. Die damals zulässigen Ableitströme bei Wärmegeräten hätten bei einer geringeren Auslöseschwelle auch zu häufigen Fehlauslösungen geführt.
Im Jahr 1957 entwickelte Gottfried Biegelmeier in Österreich bei Felten & Guilleaume einen Fehlerstrom-Schutzschalter. Diese wurden in Österreich im Jahr 1980 in Privathaushalten gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Auslösestromstärke schrittweise von ursprünglich 100 mA auf 70, 65 und 30 mA herabgesetzt wurde. Seit Anfang 1985 gilt dies mit dem Inkrafttreten der Vorschrift SEV 1000-1.1985 auch in der Schweiz.
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