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Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan deutscher Bundesbehörden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Bundesanzeiger (BAnz) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger Verlag, der 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert wurde. Er gehört heute vollständig zur DuMont Schauberg Mediengruppe mit Sitz in Köln.
Bundesanzeiger | |
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Verlag | Bundesanzeiger Verlag |
Herausgeber | Bundesministerium der Justiz |
Weblink | www.bundesanzeiger.de |
ISSN (online) | 0344-7634 |
Bis zur Einführung des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen.
Der Bundesanzeiger erschien vor dem 1. April 2012 viermal wöchentlich. Seitdem wird er typischerweise fünfmal wöchentlich herausgegeben, sogar an manchen Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen.
Neben dem gedruckten Bundesanzeiger (BAnz) bestand seit 2002 der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) als eigenständiges amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan im Internet. In den letzten Jahren wurden die Publikationsaufgaben der Papierausgabe mehr und mehr auf den elektronischen Bundesanzeiger übertragen. Amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen standen jedoch in der Regel weiterhin im Bundesanzeiger und durften nur in gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen wurden üblicherweise nur im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit der Einführung eines freien elektronischen Zugangs zum amtlichen Teil des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 wurde die bisherige Zweiteilung aufgegeben. Das neu gefasste Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan wird seitdem unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger herausgegeben.[1] Das Volumen des bisherigen elektronischen Bundesanzeigers wurde in den neuen Bundesanzeiger überführt.[2] Eine gedruckte Ausgabe des neuen Bundesanzeigers ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen,[1] jedoch können Ausdrucke einzelner Veröffentlichungen gegen Entgelt beim Betreiber des Bundesanzeigers bezogen werden.[1]
Zum 1. April 2012 änderte sich ebenfalls der Aufbau der Fundstellensystematik für die Veröffentlichungen im amtlichen Teil. Die Fundstellen werden wie folgt angegeben: „Abkürzung für den Bundesanzeiger (BAnz), Abkürzung für den amtlichen Teil (AT), Tag der Veröffentlichung (z. B. 18.10.2012), Abkürzung der Rubrik der Veröffentlichung (z. B. B für Bekanntmachung), Veröffentlichungsnummer (z. B. 1)“ – also beispielsweise „BAnz AT 18.10.2012 B1“.[3]
Die Stammausgabe des gedruckten Bundesanzeigers gliederte sich vor dem 1. April 2012 in drei Teile.
Seit der Zusammenführung von Bundesanzeiger und elektronischem Bundesanzeiger zum 1. April 2012 gliedert sich der Inhalt in folgende sieben Teile:[4]
Die erste Ausgabe erschien am 24. September 1949.[5]
Historischer Vorläufer des Bundesanzeigers ist der Deutsche Reichsanzeiger, die amtliche Zeitung des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden.
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