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Commonwealth Realm
souveräner Staat innerhalb des Commonwealth of Nations Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Commonwealth Realm [] (englisch Commonwealth realm etwa „Commonwealth-Königreich“) ist ein souveräner Mitgliedstaat des Commonwealth of Nations, der mit der britischen Krone in Personalunion verbunden ist. Inhaber der britischen Krone ist seit dem 8. September 2022 Charles III. , der damit Staatsoberhaupt auch aller Commonwealth Realms ist.
Die Commonwealth Realms sind nicht mit dem Commonwealth of Nations an sich gleichzusetzen. Unter den derzeitigen Mitgliedsstaaten des Commonwealth sind nur 15 Realms, dagegen 35 Republiken und 5 konstitutionelle Monarchien anderer Dynastien. Innerhalb des Commonwealth gibt es keinen Unterschied zwischen den Commonwealth Realms und den übrigen Mitgliedern, mit einer Ausnahme: Nur Bürger der Realms können von der britischen Krone in den Adelsstand erhoben werden.
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Die Commonwealth Realms

Die derzeitigen 15 Commonwealth Realms sind (in alphabetischer Reihenfolge):
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Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
Derzeit (Stand: 24. Juli 2025) gibt es 15 Commonwealth Realms. Davon sind 13 und die ehemaligen Realms ehemalige britische Kolonien, die sich zu selbständigen Staaten entwickelt haben. Die beiden einzigen Ausnahmen sind das Vereinigte Königreich selbst (als ehemaliges Mutterland des Britischen Weltreichs) sowie Papua-Neuguinea, das seine Unabhängigkeit nicht direkt von Großbritannien, sondern 1975 von Australien erhalten hat (Nordost-Neuguinea war erst eine deutsche Kolonie, die aber zu Beginn des Ersten Weltkriegs von Australien besetzt und später vom Völkerbund als treuhänderisch zu verwaltendes Mandat an dieses übergeben wurde, während Papua aus einem britischen Protektorat hervorging, das schon 1902 an Australien übertragen worden war).
Die ersten Dominions
Die Möglichkeit, eine britische Kolonie in ein neues Königreich umzuwandeln, wurde erstmals in den 1860er Jahren erwogen, als der Vorschlag aufkam, die Kanadische Konföderation in Kingdom of Canada (Königreich Kanada) umzubenennen. Diese Idee stieß aber sowohl im britischen Kolonialministerium als auch in den Vereinigten Staaten auf Widerstand, und so wurde der sich selbst verwaltende Staatenbund 1867 Dominion of Canada genannt.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlangten weitere britische Kolonien die Selbstverwaltung. Bei der Reichskonferenz 1907 bestand der kanadische Premierminister Wilfrid Laurier auf einer Formulierung, die den Unterschied zwischen den Kron- und den selbstverwalteten Kolonien hervorhob. Daraufhin wurde der Begriff Dominion für alle selbstverwalteten Kolonien benutzt, also Australien, Neuseeland, Neufundland, die Kapkolonie, Natal und Transvaal. Bereits 1910 schlossen sich die Kapkolonie, Natal und Transvaal mit der Oranjefluss-Kolonie zur Südafrikanischen Union zusammen, die ebenfalls Dominionstatus erhielt. Im Jahre 1921 kam der Irische Freistaat hinzu, der den Dominionstatus aber nur widerwillig im Frieden mit dem Vereinigten Königreich angenommen hatte.
Obwohl sich die Dominions selbst verwalteten, unterlag ihre Gesetzgebung zumindest theoretisch nach wie vor dem britischen Parlament; der Monarch des Vereinigten Königreichs herrschte über sie als Teil eines imperialen Herrschaftsbereichs, und die britische Regierung wurde in jedem Dominion von einem Generalgouverneur vertreten. Das Vereinigte Königreich blieb verantwortlich für die Außen- und Verteidigungspolitik der Länder. Tatsächlich aber zerfiel dieses einheitliche System weiter. Die internationale Bedeutung der Dominions stieg im Zuge des Ersten Weltkriegs, sie unterschrieben den Friedensvertrag von Versailles eigenständig und erlangten zusammen mit Indien einen Sitz im Völkerbund. Kanada tauschte 1920 mit den Vereinigten Staaten Gesandte aus, und drei Jahre später unterzeichnete es ein Abkommen in eigenem Namen. Im Jahre 1925 lehnten es die Dominions ab, sich an die britische Unterschrift unter die Verträge von Locarno zu binden.
Der Balfour-Bericht
Im Balfour-Bericht von 1926 fand dieser souveräne Status der Dominions dann Anerkennung. Wörtlich hieß es zur Rolle des Vereinigten Königreichs und der Dominions:
“They are autonomous Communities within the British Empire, equal in status, in no way subordinate one to another in any aspect of their domestic or external affairs, though united by a common allegiance to the Crown, and freely associated as members of the British Commonwealth of Nations.”
„Sie sind autonome Gemeinschaften innerhalb des Britischen Weltreichs, gleichberechtigt, in keiner Weise in irgendeiner Hinsicht der Innen- und Außenpolitik einander untergeordnet, dennoch vereinigt durch eine gemeinsame Untertanentreue zur Krone und freiwillig zusammengeschlossen als Mitglieder des Britischen Commonwealth of Nations.“
Infolge des Berichts bauten die Regierungen der Dominions getrennte und direkte Beziehungen mit dem Königshaus auf, der Generalgouverneur wurde zum persönlichen Vertreter des Monarchen. Daraufhin wurde 1927 der Royal and Parliamentary Titles Act verabschiedet, der zum einen die Loslösung des Irischen Freistaates manifestierte und nach dem zum anderen der König als König jedes einzelnen Staates und nicht mehr als britischer König in jedem einzelnen Staat regierte.
Das Statut von Westminster
Endgültig umgesetzt wurde der Balfour-Bericht dann mit dem Statut von Westminster von 1931. Mit diesem erhielten die Dominions Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrikanische Union, Irischer Freistaat und Neufundland gesetzgeberische Unabhängigkeit, auch wenn einige wenige Rechte, wie etwa bestimmte Verfassungsänderungen und auf Anfrage die Übernahme der Regierungsgeschäfte, beim britischen Parlament verblieben. In Australien, Neuseeland und Neufundland musste das Statut vom dortigen Parlament noch ratifiziert werden, was in Australien erst 1942 und in Neuseeland erst 1947 geschah. In Neufundland wurde das Statut nie ratifiziert, das dortige Dominion wurde 1934 wieder in eine Kolonie umgewandelt und schloss sich 1949 Kanada an. Im selben Jahr klärte sich auch der Status des Irischen Freistaats, der spätestens ab diesem Zeitpunkt eine von der britischen Monarchie unabhängige Republik bildete.
Der Zerfall Britisch-Indiens
Den nächsten Schritt zur Errichtung der Commonwealth Realms stellte der Zerfall Britisch-Indiens dar. Die Möglichkeit, dass eine Kolonie Unabhängigkeit erlangen konnte, ohne überhaupt im Commonwealth zu verbleiben, wurde erstmals in der Cripps Declaration 1942 anerkannt. Die Entscheidung Burmas (seit 1989 Myanmar) 1948, eine eigenständige Republik außerhalb des Commonwealth zu werden, stieß entsprechend auf keinen Widerstand. Indien, Pakistan und schließlich die Kronkolonie Ceylon wurden hingegen Dominions. Mit der London Declaration 1949 wurde schließlich eine Formel gefunden, unter der auch Republiken, so sie es denn wünschten, im Commonwealth verbleiben konnten.
Commonwealth Realms
Die ehemaligen Kolonien, sowohl die Republiken als auch die Staaten, die weiterhin Monarchien in Personalunion waren, waren nun untereinander und gegenüber dem Vereinigten Königreich vollkommen gleichgestellt. Um dies zum Ausdruck zu bringen, wurde der British Commonwealth in Commonwealth of Nations umbenannt, und die Dominions wurden zunächst schlicht als Commonwealth countries bezeichnet. Der letzte Schritt stellte dann die Bezeichnung der Dominions als Commonwealth Realms dar. Er wurde 1952 durch die britische Bekanntmachung der Thronbesteigung von Elisabeth II. eingeleitet. In dieser wurde sie als Königin dieses Reichs (das heißt Großbritanniens und Nordirlands) und ihrer anderen Reiche und Territorien bezeichnet. Dabei ersetzte die Formulierung „andere Reiche und Territorien“ den älteren Ausdruck „Britische Übersee-Dominions“. Gleichzeitig wurde sie als erster britischer Monarch als Oberhaupt des Commonwealth bezeichnet. Der Begriff Realm leitet sich dabei vom altfranzösischen reaume (heutiges Französisch: royaume = Königreich) ab. Schließlich wurde 1953 in allen bisherigen Dominions ein Royal Style and Titles Act erlassen, der das Konzept der Unabhängigkeit und Gleichrangigkeit der Commonwealth Realms zum Ausdruck brachte. Diesem Konzept wurde auch bei der Unabhängigkeit weiterer Staaten gefolgt.
Die meisten übrigen Commonwealth Realms erhielten ihre Unabhängigkeit im Rahmen des Wind of Change in Afrika, die durch eine berühmt gewordene Rede des britischen Premierministers Harold Macmillan Anfang 1960 eingeleitete Stärkung der Unabhängigkeitsbewegungen in den ehemaligen Kolonien. Auch der Zerfall der Westindischen Föderation in den 1960er Jahren führte zur Unabhängigkeit ihrer ehemaligen Mitgliedsstaaten. Mit der Unabhängigkeit Papua-Neuguineas von Australien 1975 wurde auch dieser Staat zum Commonwealth Realm.
Republiken im Commonwealth
Einige ehemalige Commonwealth Realms sind mittlerweile eigenständige Republiken im Commonwealth. Als erstes erhielt Indien mit der bereits erwähnten London Declaration diesen Status, 1956 wurde Pakistan erste Islamische Republik, 1960 wurde Ghana Republik, bis in die 1970er Jahre folgten Tanganjika, Nigeria, Uganda, Kenia, Malawi, Gambia und Sierra Leone. Auch Guyana folgte diesem Weg 1970, ebenso wie vier Jahre später Malta und weitere zwei Jahre später Trinidad und Tobago.
Südafrika wurde 1961 nach einem Referendum Republik und trat aus, ist seit 1994 wieder Mitglied des Commonwealth of Nations, jedoch kein Realm mehr.
In Fidschi kam es 1987 zu einem Militärputsch und dem Ende der konstitutionellen Monarchie, in dessen Folge das Land auch aus dem Commonwealth ausgeschlossen wurde. Im Jahre 1997 wurde das Land wieder aufgenommen,[1] am 1. September 2009 jedoch wieder suspendiert.[2] Seit dem Militärputsch 1987 ist das Land eine Republik, der Große Häuptlingsrat erkennt König Charles III. zwar als obersten Häuptling an, er ist aber trotzdem nicht das Staatsoberhaupt und Fidschi damit kein Commonwealth Realm.
Als gegenwärtig letztes Land sagte sich 2021 Barbados von der Krone los.[3] 2022 erklärten Antigua und Barbuda, die Bahamas und Jamaika, Republiken werden zu wollen, haben diese Absicht aber bislang nicht umgesetzt.
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Verfassungsrechtliche Besonderheiten
Zusammenfassung
Kontext
Staatsoberhaupt
In jedem Commonwealth Realm ist Charles III. formal das Staatsoberhaupt als König dieses Landes. Als solcher setzt er formal alle staatsrechtlichen Akte mit seinem Recht als König in Kraft. Tatsächlich aber nimmt alle protokollarischen Aufgaben der jeweilige Generalgouverneur wahr, den der König zwar ernennt, aber dabei an den Vorschlag des Premierministers bzw. in Papua-Neuguinea und den Solomon Islands des Parlaments des jeweiligen Staats gebunden ist. Allerdings kann der Monarch auch üblicherweise vom Generalgouverneur übernommene Aufgaben selbst übernehmen: So hielt Charles III. persönlich die Thronrede zur Eröffnung des kanadischen Unterhauses nach der Wahl 2025.[4]
Titulatur des Königs
Charles trägt – seit einer Änderung der Titulatur in Kanada[5] – grundsätzlich in allen Staaten den gleichen Titel, wobei es geringfügige Abweichungen insbesondere in der Interpunktion gibt: „Charles III., von Gottes Gnaden [dies nicht in Papua-Neuguinea] König von [Name des Staates] und seiner anderen Königreiche und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth“ (Charles the Third, [by the Grace of God] King of [Country] and His other Realms and Territories, Head of the Commonwealth); uneinheitlich ist, ob der vollständige Staatsname oder eine Kurzform verwandt wird (so heißt es für Australien lediglich „König von Australien“ und nicht „König des Commonwealth von Australien“). In Neuseeland und im Vereinigten Königreich erfolgt noch der Zusatz „Verteidiger des Glaubens“ (Defender of the Faith). Im Vereinigen Königreich weicht die Titulatur geringfügig ab, weil dort der Titel „König“ anders gestellt wird (Charles the Third, by the Grace of God of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of his other Realms and Territories, King, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith). Im Landesteil Wales des Vereinigten Königreichs wird die Titulatur auch auf Walisisch verwendet, in Kanada auf französisch und in Neuseeland auf Maori.[6]
Die Titulatur von Elisabeth II. folgte grundsätzlich den entsprechenden Regeln. Bevor einzelne Realms die Unabhängigkeit erwarben, trug sie dort den Titel „Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland“, ohne dass der Landesname erwähnt wurde; teilweise galt der britische TItel über die Unabhängigkeit hinaus, bis der jeweilige Staat einen Titel mit dem eigenen Staatsnamen festlegte, meist kurzfristig, zum Beispiel auf den Salomonen aber sogar bis 2013. In Australien (bis 1973), Grenada, Kanada (bis 2024, also auch noch für Charles III.) und Neuseeland (bis 1974) wurde der Staatsname ergänzend zum Vereinigten Königreich in die Titulatur aufgenommen und nicht als Ersatz (z. B. für Australien: Elizabeth the Second, by the Grace of God, of the United Kingdom, Australia and Her other Realms and Territories Queen, Head of the Commonwealth). Den Ergänzung (Defender of the Faith) trug Elisabeth II. außer in der Titulatur des Vereinigten Königreichs auch in Australien (bis 1973), Kanada (gültig bis 2024) und Neuseeland. Der Zusatz „von Gottes Gnaden“ war auch in einigen Titulaturen von Staaten enthalten, die sich während ihrer Regentschaft zu Republiken wandelten.
Thronfolge
Grundsätzlich können alle Commonwealth Realms die Thronfolge in eigenen Gesetzen regeln. Um zu vermeiden, dass die Personalunion durch abweichende Gesetzgebung endet, haben sich die Commonwealth Realms im Statut von Westminister darauf geeinigt, Änderungen der Thronfolge nur nach Zustimmung aller anderen Commonwealth Realms vorzunehmen. Nicht zwingend erfordert dies eine Gesetzgebung in allen einzelnen Staaten, da einige der Commonwealth Realms in der Karibik und im Pazifik in ihrer Verfassung festgeschrieben haben, dass der nach Gesetzen des Vereinigten Königreichs bestimmte Monarch ihr Staatsoberhaupt ist. Andererseits ist in Australien nicht nur eine nationale Gesetzgebung nötig, sondern auch eine Gesetzgebung aller Bundesstaaten, da der König formal jeweils auch Staatsoberhaupt jedes Bundesstaats ist.
Bisher gab es zwei Änderungen der Thronfolge: Zur Abdankung Edwards VIII. 1936 und fundamentaler mit dem sogenannten Perth Agreement insbesondere zur Aufhebung der männlichen Primogenitur, die 2011 vereinbart wurde und 2015 in Kraft trat.
Flaggen
Ein weiteres Zeichen der Unabhängigkeit der Commonwealth Realms untereinander und vom Vereinigten Königreich sind die sehr unterschiedlich gestalteten Royal Standards. Dies ist die offizielle Flagge König Charles III. in seiner Funktion als Staatsoberhaupt des jeweiligen Staates. Allerdings führen lediglich Australien, Jamaika, Kanada, Neuseeland und das Vereinigte Königreich eine solche Standarte (eigentlich eine Wappenflagge). Mit Ausnahme der Standarte des Vereinigten Königreichs war allen Royal Standards aber das rosenumrandete gekrönte goldene E auf blauem Grund gemein, wie es auf der persönlichen Flagge Elisabeths zu sehen war. Eine weitere Besonderheit im Vereinigten Königreich ist der eigene Royal Standard für den Teilstaat Schottland.
Übersicht
- (1)Im bundesstaatlich verfassten Australien und Kanada ist der König nicht nur Oberhaupt der jeweiligen Föderation, sondern zugleich auch jedes einzelnen Teilstaates; folglich werden in jedem Bundesstaat (Australien) bzw. jeder Provinz (Kanada) zusätzliche Gouverneure als Repräsentanten des Monarchen ernannt.
- (2)Das Realm of New Zealand besteht aus Neuseeland, den Cookinseln, Niue und Tokelau (sowie aus neuseeländischer Sicht dem von Neuseeland beanspruchten Ross-Nebengebiet). Der Vertreter des Monarchen auf den Cookinseln ist gemäß dem Letters Patent Constituting the Office of Governor-General of New Zealand der Generalgouverneur von Neuseeland.[13] In der neuseeländischen Landessprache Maori hat Charles III. keinen offiziellen Titel, er wird allgemein jedoch als Kotuku bezeichnet.[14]
Hauptartikel: Liste der neuseeländischen Monarchen
Ehemalige Commonwealth Realms und jetzige Republiken
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Siehe auch
Einzelnachweise
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