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deutscher Jurist und Jakobiner Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Christian Sommer (* 27. Februar 1767 in Mersch bei Jülich; † 1. Dezember 1835 ebenda) war ein deutscher Jurist und Jakobiner.
Christian Sommer war der Sohn des Bauern Theodor Sommer und dessen Ehefrau Maria Anna geb. Maaßen.[1] Er besuchte die Grundschule in Düren und das Gymnasium Laurentianum in Köln.[2] Er studierte ab Februar 1784 Theologie an der „Kurkölnischen Akademie “ in Bonn (1788) und wechselte nach Düsseldorf um Rechtswissenschaft zu studieren. Er war Advokat in Köln und 1797 von der französischen Besatzung eingesetzt als „Sekretär des Substitionskommissariats“. 1797 warf er den kölnischen Behörden in seiner Zeitschrift „Der Patriot“ Korruption vor und wurde 1799 in Untersuchungshaft genommen.
Sommer schuf 1797 die erste in Deutschland veröffentlichte moderne Verfassung[3] mit einer „Menschenrechtserklärung, der legitimation von Macht in der Volkssouveränität und der Verankerung der Gewaltentrennung“.[4] Grundlage für diese von Sommer ausgearbeitete Verfassung war die antijakobinische Verfassung aus dem Jahr III (1795).[5] 86 der 210 Sommerschen Artikel sind fast wörtliche Übersetzungen. Es fehlen – im Gegensatz zur französischen Fassung – Bestimmungen zum Schutz vor staatlicher oder richterlicher Willkür, das Verbot rückwirkender Gesetze und es fehlt jeder Hinweis auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.[6]
Nachdem Preußen das Rheinland 1815 annektiert hatte, sind bisher keine weiteren Publikationen von Christian Sommer zu ermitteln gewesen. Er starb am 1. Dezember 1835 in seiner Geburtsstadt Mersch.
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