Christian Sommer (* 27. Februar 1767 in Mersch bei Jülich; † 1. Dezember 1835 ebenda) war ein deutscher Jurist und Jakobiner.
Christian Sommer war der Sohn des Bauern Theodor Sommer und dessen Ehefrau Maria Anna geb. Maaßen.[1] Er besuchte die Grundschule in Düren und das Gymnasium Laurentianum in Köln.[2] Er studierte ab Februar 1784 Theologie an der „Kurkölnischen Akademie “ in Bonn (1788) und wechselte nach Düsseldorf um Rechtswissenschaft zu studieren. Er war Advokat in Köln und 1797 von der französischen Besatzung eingesetzt als „Sekretär des Substitionskommissariats“. 1797 warf er den kölnischen Behörden in seiner Zeitschrift „Der Patriot“ Korruption vor und wurde 1799 in Untersuchungshaft genommen.
Sommer schuf 1797 die erste in Deutschland veröffentlichte moderne Verfassung[3] mit einer „Menschenrechtserklärung, der legitimation von Macht in der Volkssouveränität und der Verankerung der Gewaltentrennung“.[4] Grundlage für diese von Sommer ausgearbeitete Verfassung war die antijakobinische Verfassung aus dem Jahr III (1795).[5] 86 der 210 Sommerschen Artikel sind fast wörtliche Übersetzungen. Es fehlen – im Gegensatz zur französischen Fassung – Bestimmungen zum Schutz vor staatlicher oder richterlicher Willkür, das Verbot rückwirkender Gesetze und es fehlt jeder Hinweis auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.[6]
Nachdem Preußen das Rheinland 1815 annektiert hatte, sind bisher keine weiteren Publikationen von Christian Sommer zu ermitteln gewesen. Er starb am 1. Dezember 1835 in seiner Geburtsstadt Mersch.
- Gott ist unser Gesetzgeber, oder das Reich der Gerechtigkeit, und Güte der Tugend und Glückseligkeit, ein Elementargesetzbuch für alle Menschen. Köln 1795 Digitalisat
- Abhandlung über die einzig mögliche Art, das Priesterthum einzuschränken und die Geistlichkeit aufzuheben. 1797 (2. Aufl. Paderborn 1803)
- Abhandlung über die einzigmögliche Art, das Jagdwesen einzurichten. Den Fürsten Deutschlands vorgelegt. Köln am Rhein 1797
- Konstitution für die Stadt Köln. Den stadtkölnischen Bürgern zu Prüfung vorgelegt. Köln 1797 Digitalisat
- Elementargesetzbuch für alle Menschen. Haas, Köln 1798
- Der Patriot. Stockhausen, Köln 1799 (Bände 1. und 2., 1799)
- Praktischer Commentar über die Jülich-Bergische Rechtsordnung. Mit Verbesserungsvorschlägen. J. L. Kaufmann, Köln 1804 Digitalisat
- Grundlage zu einem vollkommenen Staat. Dedenkoven und Thiriart, Köln am Rhein 1802 Digitalisat (Reprint: Aufklärung und Revolution. Deutsche Texte 1790 - 1810. Scriptor, Königstein im Ts. 1979 ISBN 3-589-15057-2)
- Patriotische Gedanken über das Oktroi in der Stadt Köln am Rhein. 2. Aufl. Frankfurt am Main 1802
- Appellation an das Publikum über das von der herzoglichen Regierung in Düsseldorf erlassene Censur-Verboth seines practischen Commentars über d. Jül.-Berg. Rechtsordnung mit Verbesserungsvorschlägen. Germanien o. O. 1804[7]
- System des Code Napoléon in Fragen und Antworten. Theil 1, Schmitz, Köln 1805 Digitalisat (2. Aufl. 1807)
- Abhandlung von Contracten oder von Rechten und Verbindlichkeiten, die aus Verträgen entstehen, im Allgemeinen- und von Verpflichtungen, die ohne Vertrag entstehen. Fragen und Antworten nach dem Zivil-Gesetzbuche der Franzosen. Theil 2. Köln 1806
- Rede über den Einfluss der bürgerlichen Gesetzgebung auf das Wohl einzelner Familien und ganzer Staaten und über die Bestimmung des Rechtsgelehrten gehalten den 25ten November 1805 bey der feyerlichen Eröffnung seiner Privatvorlesungen über das Civil-Gesetzbuch der Franzosen. Köln 1806
- Gesetzbuch über das gerichtliche Verfahren in Criminal Sachen. T. Vlieckx, Aachen 1811 (1. Heft. Von dem gerichtlichen Verfahren in Polizei-Sachen).
- Kommentar über die jülich-bergische Rechtsordnung, Abhandlung von der Verjährung. 1815
- Der Fürstenbund zum ewigen Frieden und Constitution für Frankreich. Rommerskirchen, Köln, 1815[8][9]
- Justus Philalethes: Vertheidigung des von dem berühmten Christian Sommer herausgegebenen Patrioten in Briefen. Langen, Köln, im 8. Jahre der Republik [1800]
- Johann Friedrich von Schulte: Sommer, Christian. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 34, Duncker & Humblot, Leipzig 1892, S. 597 f.
- Günter Bers, Waltraut Trilsbach: Der Kölner Demokrat Christian Sommer. (1767-1835). In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins, 45 (1974)S. 63–108
- Axel Kuhn: Linksrheinische deutsche Jakobiner. Aufrufe, Reden, Protokolle, Briefe und Schriften 1794-1801. J. B. Metzler, Stuttgart 1978
- Helmut Reinalter, Axel Kuhn, Alin Ruiz: Biographisches Lexikon zur Geschichte der demokratischen und liberalen Bewegungen in Mitteleuropa. Bd. 1. 1770–1800. Lang, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-631-44356-0
- Carl Gert Wolfrum: Christian Sommer, 1767-1835. Verfassungs- und Staatsverständnis eines deutschen Jakobiners. Duncker und Humblot, Berlin 1995 (Schriften zur Verfassungsgeschichte, 46) ISBN 3-428-08321-0 (Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1993–1994)
- Horst Dippel: Die Französische Revolution und die ersten deutschen Verfassungsprojekte. In: „Sie, und nicht Wir“. Die Französische Revolution und ihre Wirkung auf Norddeutschland und das Reich. Bd. 2, Hrsg. von Arno Herzig, Inge Stephan, Hans G. Winter. Dölling und Galitz, Hamburg 1989, ISBN 3-926174-14-5, S. 671–690; besonders Der stadtkölnische Verfassungsentwurf von Christian Sommer, S. 678–681
- Carl Gert Wolfrum: Christian Sommer, 1767-1835. In: Rheinische Vierteljahrsblätter. Band 61. L. Röhrscheid. Bonn 1997, S. 386 ff.
- Sommer, Christian. In: Deutsche Biographische Enzyklopädie (DBE). Hrsg. von Walther Killy und Rudolf Vierhaus. Band 9. Schmidt – Theyer. K. G. Saur, München 1998, ISBN 3-598-23169-5, S. 368
Carl Gert Wolfrum: Christian Sommer, 1767-1835 (1995), S. 15.
Carl Gert Wolfrum: Christian Sommer, 1767-1835 (1995), S. 15.
Weitere Ausgabe: Appellation an das Publikum über das von der herzoglichen Regierung in Düsseldorf erlassene Zensur-Verbot seines praktischen Kommentars über die Jülich-Bergsche Rechtsordnung mit Verbesserungsvorschlägen wodurch das Publikum nochmals in den Stand gesetzt wird, über die Rechtsstreitigkeiten des Verfassers wider seinen leiblichen Vater einem gründlichen Urteil abgeben zu können. Kauffmann, Köln 1804
Bei Johann Friedrich von Schulte versehentlich „1813“.