Bundesautobahn 84

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Bundesautobahn 84

Bundesautobahn 84 (Abkürzung: BAB 84) – Kurzform: Autobahn 84 (Abkürzung: A 84) – auch Schwarzwaldautobahn genannt, war der Projektname einer geplanten Autobahn in Baden-Württemberg, die aus dem Raum nördlich Straßburg über Freudenstadt, Tübingen, Reutlingen nach Kirchheim unter Teck bis zur A 8 verlaufen und damit den Schwarzwald in Ost-West-Richtung queren sollte.

Schnelle Fakten
Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/DE-A
Bundesautobahn 84 in Deutschland
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Karte
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Verlauf der A 84
Basisdaten
Betreiber: Deutschland Bundesrepublik Deutschland

Bundesland:

Baden-Württemberg

Status: Planung verworfen
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Planungsgeschichte

Zusammenfassung
Kontext

Bereits während der Weimarer Republik wurde über die Schwarzwaldquerung bei Freudenstadt im sogenannten „Spitzennetz“ nachgedacht.[1] In den Netzplänen der Nationalsozialisten fand sich jedoch die Planung einer Reichsautobahn für diese Strecke zunächst bis Ende 1940 nicht.[2][3][4][5] Im Jahre 1941 änderte sich dies: nunmehr war an eine Reichsautobahn von Mutzig im ElsaßStraßburg – Raum Horb am Neckar gedacht.[6] 1941 wurde die Linienführung der Strecke Stuttgart – Donaueschingen dahingehend modifiziert, dass die Autobahn nunmehr über den Raum Freudenstadt verlaufen sollte. Hier war ein Abzweig für die Schwarzwaldquerung nach Straßburg vorgesehen.[7]

Der Ausbauplan für die Bundesfernstraßen des Gesetzes vom 27. Juli 1957[8] sah zwar den Bau einer Bundesautobahn noch nicht vor. Doch wurde die Bundesstraße 28 Kehl – Freudenstadt – Herrenberg – Tübingen in das Blaue Netz der auszubauenden Bundesstraßen aufgenommen.[9]

Der Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971[10] enthielt nun den vierstreifigen Neubau der B 28n und der B 297 von der Bundesgrenze Deutschland/Frankreich südlich Rheinau über Renchen (Kreuz mit der A 5), nördlich Oberkirch, südlich Freudenstadt, Dornstetten, nördlich Horb (Kreuz mit der heute als A 81) bezeichneten Strecke an der AS Rottenburg am Neckar, nördlich Rottenburg, südlich Tübingen (Kreuz mit der B 27/A 83), Kreuz mit der B 28 südlich Wannweil, nördlich Reutlingen (Kreuz mit der B 312), nördlich Metzingen (Kreuz mit der A 85) nach Kirchheim unter Teck (Kreuz mit der A 8 – nördlich Weiterführung als „Autobahn 13“ bzw. A 45 nach Dortmund). Das Vorhaben gliederte sich in folgende Teilprojekte:

Weitere Informationen Kurzbezeichnung, Abschnitt ...
Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 28n Bundesgrenze D/F – südwestlich Freudenstadt vierstreifig Stufe III
B 28n südwestlich Freudenstadt – Kreuz Rottenburg am Neckar vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III
B 28n Kreuz Rottenburg am Neckar – Kreuz mit der B 28 südlich Wannweil vierstreifig Stufe II
B 297 Kreuz mit der B 28 südlich Wannweil – Kreuz mit der B 312 nördlich Reutlingen vierstreifig Stufe III
B 297 Kreuz mit der B 312 nördlich Reutlingen – Kreuz mit der A 8 bei Kirchheim unter Teck vierstreifig, Stufe II[11][12]
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Mit der Neustrukturierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, wurde der Streckenzug unter der einheitlichen Bezeichnung als „Bundesautobahn 84“ zusammengefasst.[13]

In der Netzkarte der Bundesregierung vom 1. Januar 1976 war die A 84 unverändert enthalten.[14][15]

Der Bedarfsplan des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976[16] wies zwar die A 84 unverändert aus, doch wurde die Dringlichkeit einzelner Strecken abgestuft:

Weitere Informationen Abschnitt, Ausbau ...
Abschnitt Ausbau Stand
Bundesgrenze D/F – südwestlich Freudenstadt vierstreifig möglicher weiterer Bedarf
südwestlich Freudenstadt – nördlich Horb vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
nördlich Horb – Bondorf vierstreifig 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
Bondorf – Rottenburg am Neckar: vierstreifig 1. Fahrbahn als laufendes Vorhaben, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf
Rottenburg am Neckar – Kirchheim unter Teck vierstreifig möglicher weiterer Bedarf
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Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980[17] kam das Aus für die A 84. Im Bedarfsplan waren noch folgende Bundesstraßenneubauprojekte auf der bisher für die A 84 vorgesehenen Trasse enthalten:

  • B 28: südwestlich Freudenstadt – Bondorf (zweistreifig, Dringlichkeitsstufe I)
  • B 28: Rottenburg am Neckar – Tübingen (zweistreifig, Dringlichkeitsstufe II)

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom 21. April 1986[18] führte zu keiner Wiederaufnahme der A 84 in den Bedarfsplan. Folgende Bundesstraßenneubauprojekte im Zusammenhang mit der aufgegebenen Planung zur A 84 waren noch vorgesehen:

Weitere Informationen Kurzbezeichnung, Abschnitt ...
Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 28 OU Freudenstadt ? modifiziert
B 28a Dornstetten – Schopfloch (modifiziert) zweistreifig Stufe I
B 28a Schopfloch – Horb zweistreifig, Stufe II
B 28a Horb – Bondorf zweistreifig laufendes Vorhaben
B 28 Rottenburg am Neckar – Tübingen zweistreifig Stufe II
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Im Bedarfsplan des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993[19] war die A 84 weiterhin nicht enthalten. Von der einstigen Planung blieben folgende Bundesstraßenneubauvorhaben übrig:

  • B 28a: Aach – Dornstetten – Schopfloch – Horb – Bondorf (tlw. modifiziert, zweistreifig, tlw. laufendes Vorhaben, tlw. vordringlicher Bedarf)
  • B 28n: Rottenburg am Neckar – Tübingen (modifiziert, zweistreifig, vordringlicher Bedarf)

Der Bedarfsplan des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004[20] brachte im Hinblick auf die A 84 keine Neuaufnahme. Die Bundesstraßenneubauvorhaben waren nahezu durchgängig gegenüber der alten A 84-Planung modifiziert. Es wurden noch ins Auge gefasst:

Weitere Informationen Kurzbezeichnung, Abschnitt ...
Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau Stand
B 28a Schopfloch – Grünmettstetten zweistreifig vordringlicher Bedarf
B 28a Grünmettstetten – westlich Horb zweistreifig weiterer Bedarf
B 28a OU Horb zweistreifig vordringlicher Bedarf
B 28a OU Ergenzingen zweistreifig vordringlicher Bedarf
B 28n östlich Rottenburg am Neckar – Tübingen zweistreifig vordringlicher Bedarf
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Einzelnachweise

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