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größeres Fleischstück Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Braten wird entweder ein großes, zum Braten geeignetes Stück Fleisch oder auch das fertig gegarte Fleischstück selbst bezeichnet, auch mit Knochen, Knorpeln oder Schwarte.
Das Substantiv Braten stammt von althochdeutsch brato für „schieres Fleisch, Weichteile“ und ist mit dem Verb braten nicht verwandt. Dennoch wird die Bezeichnung seit dem Mittelhochdeutschen für „gebratenes Fleisch“ verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung ist noch in Wörtern wie Wildbret, Wurstbrät und Bratwurst erhalten geblieben.
Auch für Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch wird die Angabe „Braten“ in Wortverbindungen gebraucht, wenn der Charakter des Erzeugnisses erkennbar ist (aus Hackfleisch z. B. Hackbraten oder aus Brühwurstmassen).[1]
Aus welcher Tierart ein Braten besteht, ergibt sich normalerweise aus den jeweiligen Bezeichnungen wie Schweine- oder Schweinsbraten, Rinds- oder Rinderbraten, Hasenbraten. Wird in der Bezeichnung keine andere Tierart angegeben, so handelt es sich bei Sauerbraten, Schmorbraten, Rostbraten, Burgunderbraten und Zwiebelbraten um Rindfleisch.
Im deutschen Weihnachtsbrauchtum ist es üblich, dass zu den Weihnachtsfesttagen ein Braten serviert wird. Dabei handelt es sich häufig um eine Weihnachtsgans, verbreitet sind aber auch der Weihnachtskarpfen und die Mettensau.[2]
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