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im Bundesjustizministerium angesiedeltes Amt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen ist ein Amt, das seit den 1970er Jahren besteht. Es ist im Bundesministerium der Justiz angesiedelt.
Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört die Vertretung der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Funktion als Verfahrensbevollmächtigte sowie die Überwachung der folgerichtigen Umsetzung von Entscheidungen des Gerichtshofs in Deutschland.[1] Für die Verbesserung des weltweiten Menschenrechtsschutzes engagiert sich der Beauftragte in den verschiedenen Gremien und Ausschüssen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarates. Der Beauftragte ist u. a. Verbindungsbeamte für die Europäische Grundrechteagentur und Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte.[2]
Darüber hinaus arbeitet der Beauftragte kontinuierlich an der Fortentwicklung menschenrechtlicher Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen mit und erstellt Staatenberichte, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen Deutschland zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen umgesetzt hat.
Ehemalige Beauftragte waren Helga Voelskow-Thies und Klaus Stoltenberg. Seit Dezember 2004 wurde das Amt von Almut Wittling-Vogel ausgeübt, die seit dem 1. September 2011 auch die neue Unterabteilung für Menschenrechte, EU-Grundsatzfragen und Völkerrecht des BMJ leitete.[3] Spätestens seit 2021 hat Sigrid Jacoby das Amt inne.[4]
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