Arnd Diringer
deutscher Jurist und Publizist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Arnd Diringer (* 1972 in Karlsruhe[1]) ist ein deutscher Jurist, Publizist und Hochschullehrer. Er interessiert sich für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Leben und Wirken
Zusammenfassung
Kontext
Diringer studierte 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften in Bayreuth und Erlangen und war wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bayreuth. In seiner Dissertation an der Universität Erlangen 1999 schrieb er über verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Scientology-Organisation.
Nach dem Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst im Freistaat Bayern 1999 bis 2001 und Tätigkeiten für die Asklepios Kliniken GmbH wechselte Diringer zur Allianz Lebensversicherung AG in den Fachbereich Personal-Leitung. Zudem war er als Rechtsanwalt tätig.[2]
Seit 2005 lehrt er als Professor Allgemeines Zivilrecht im Fakultätsbereich Allgemeine Finanzverwaltung an der Hochschule Ludwigsburg.[3] Er bildet dort die Forschungsstelle für Arbeitsrecht[4], die überwiegend populärwissenschaftliche Beiträge und Ratgeber veröffentlicht.
Daneben ist er als Publizist aktiv. Er hat mehrere Fachbücher und Fachkommentare vor allem zum Arbeitsrecht, aber auch zum Verfassungs- und Zivilrecht geschrieben. Er hat auch Gastkommentare in der Legal Tribune Online[5] und der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht. Von 2020 bis 2024 schrieb er die wöchentliche Kolumne Recht behalten! für die Wochenzeitung Welt am Sonntag.[6][7]
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Scientology, Schriften zum Staatskirchenrecht Band 9, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2003
- Die Brücke zur völligen Freiheit? Struktur, Dogmatik und Handlungspraxis der Scientology-Organisation, EZW-Texte Band 188 Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2007
- Jura-Zitate, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2019
- Wiley-Schnellkurs Arbeitsrecht, Wiley, Weinheim 2019
- Private Meinungsäußerungen in sozialen Medien als Kündigungsgrund, in: Arbeiten 4.0 in der Unternehmenspraxis, Berlin 2020
Einzelnachweise
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