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Historischer Verwaltungsbezirk in Nassau Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Amt Limburg mit Sitz in Limburg an der Lahn war ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, der ursprünglich Kurtrier, 1803 bis 1806 zu Nassau-Weilburg und von 1806 bis 1866 als Amt zum Herzogtum Nassau gehörte. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.
Ab dem 14. Jahrhundert gelang es Kurtrier, in den Besitz von Stadt und Amt Limburg zu kommen. Den Ursprung der kurtierischen Herrschaft im Lahngebiet war Balduinstein. Erzbischof Balduin begann im Jahr 1319 mit dem Bau der Burg Balduinstein unterhalb der Schaumburg. Das Amt Balduinstein war damals eines von 30 Ämtern des Hochstiftes Trier. In der einer Aufstellung, die Kurfürst Johann II. von Baden 1498 beauftragt hatte, sind schon 59 Ämter erwähnt. Darunter sind das Amt Balduinstein und das Amt Limburg.[1]
Erzbischof Johann VI. (1556–1567) ordnete am 26. November 1556 mit Zustimmung der Landstände in Koblenz eine vierjährige Landsteuer an. Je 1000 Gulden Vermögen betrug die Steuer 3,5 Gulden. Am 20. Juli 1563 forderte er Berichte aller Ämter an, die über die Orte und die dortigen Steuerzahler Auskunft geben sollte. Im Amt Balduinstein gab es danach 34 Feuerstellen in folgenden Orten:
Ortschaft | Zahl Feuerstellen | Trierer Untertanen |
---|---|---|
Balduinstein | 24 | 24 |
Hausen | 10 | 10 |
1344 wurde die Stadt Limburg zur Hälfte an Kurtrier verpfändet. Mit dem Tod von Johann II. im Jahr 1406 war der letzte männliche Vertreter des Hauses Limburg gestorben. Dem Trierer Erzbischof gelang es, nachdem Stadt und Burg bereits zur Hälfte an ihn verpfändet waren und 1380 die Reichslehnsherrschaft über die Stadt an sie übergegangen war, die gesamte Herrschaft zu übernehmen. 1420 ging sie ganz in kurtrierischen Besitz über. Die Herrschaft Limburg umfasste neben der Stadt Limburg noch Elz, Oberbrechen, Werschau und Bergen.
Niederbrechen und Niederselters gehörten ursprünglich den Herren von Molsberg. 1368 erwarb das Erzbistum Trier zur Sicherung seines Einflusses gegen das Haus Nassau die Grund- und Lehensherrschaft über Niederselters sowie Niederbrechen von den inzwischen verarmten Molsbergern. Mit dem Diezer Vertrag von 1564 verzichtete Nassau auf alle Rechte in Niederselters und Niederbrechen, so dass Kurtrier von da an unumschränkt Landesherr war.
1348/1359 wurden die Isenburgische Burg und die Stadt Villmar durch Trier erobert und 1362 zum Reichslehen des Erzstifts Trier erklärt. Zum Amt bzw. zur Vogtei gehörten neben Villmar noch Arfurt.
Trier hatte auf dem Erbwege ein Viertel der Grafschaft Diez erhalten. Mit dem Diezer Vertrag von 1564 erfolgte eine Realteilung der Grafschaft und Trier erhielt in diesem Zusammenhang das Kirchspiel Lindenholzhausen zu dem noch Eschhofen, Mühlen, Dietkirchen und Kraich (Wüstung) gehörten. Damit hatte das Amt Limburg seinen Endstand erreicht.[3]
Als im Jahr 1803 das Amt Limburg infolge des Friedens von Luneville und des Reichsdeputationshauptschlusses an Nassau-Usingen fiel umfasste es:[4] Kirchspiel Limburg: Limburg mit zwei Mühlen; Kirchspiel Oberbrechen: Oberbrechen mit einer Mühle; Kirchspiel Niederbrechen: Niederbrechen mit einer Mühle; Kirchspiel Werschau: Werschau mit einer Mühle, Langhecke (zur Hälfte); Kirchspiel Lindenholzhausen: Lindenholzhausen mit einer Mühle; Kirchspiel Dietkirchen: Dietkirchen, Eschhofen, Mühlen mit einer Mühle; Kirchspiel Villmar: Villmar mit einer Mühle und den Höfen Blumenroth, Obergladbach, Niedergladbach, und Treisfurt, Arfurt; Kirchspiel Niederselters: Niederselters mit einer Mühle und einem Mineralbrunnen; Kirchspiel Balduinstein: Balduinstein mit einer Mühle, Hausen und Kirchspiel Elz: Elz mit zwei Mühlen.
Nachdem in Kurtrier in vielen Dörfern ganzen Häuserreihen abbrannten, erließ das Kurfürstentum Trier am 27. November 1783 eine Gesamtverordnung über den vorbeugenden Feuerschutz und die Feuerbekämpfung. Darin hatten ihre Ämter gemäß § 17 „große dauer- und meisterhafte Feuerspritzen“ anzuschaffen, und zwar kleinere Ämter eine, größere, aber zwei.[5] Damit waren erstmals nicht nur die einzelnen Bewohner und Gemeinden in der Pflicht, Vorsorge zu treffen, sondern auch die untersten Verwaltungseinheiten.
Als Nassau-Usingen infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 durch Kurtierer Gebiete, für durch die Napoleonische Kriege verlorenen Gebiete, entschädigt wurde, erhielt es unter anderem das Amt Limburg im oben genannten Umfang. Das Amt Limburg unterstand anfangs der Regierung zu Wiesbaden. Die Ebene der Ämter blieb zunächst unverändert und entsprach der Einteilung der Vorgängerterritorien.
Im Jahr 1806 entstand unter Druck Napoleons der Rheinbund und besiegelte das Ende des Heiligen Römischen Reiches. Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg traten dem Rheinbund bei. Im Gegenzug dafür erhielt Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, den Titel eines souveränen Herzogs von Nassau. Die beiden Herrscher entschieden, die beiden Territorien unter dem gemeinsamen Namen Herzogtum Nassau zusammenzulegen.
Das Herzogtum bestand anfangs aus 63 Ämtern. 1806 bis 1809 wurde eine erste Konsolidierung der mittleren Verwaltungsebene vorgenommen die jetzt aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden (mit dem Amt Limburg) und den Regierungsbezirken Ehrenbreitstein und Weilburg bestand. Auf Ebene der Ämter erfolgte bis 1816 eine Reihe von Zusammenlegungen. Im Jahr 1813 bestand das Herzogtum Nassau noch aus 48 Ämtern. Dabei gehörten zum Amt Limburg die Kirchspiele Dietkirchen, Elz, Limburg, Lindenholzhausen, Niederbrechen, Oberbrechen, Villmar, und Werschau mit Langhecke rechts des Baches.[4]
Nach den Befreiungskriegen wurde Deutschland und damit auch Nassau abermals neu geordnet. Im Wiener Kongress wurden 1816 darüber hinaus umfangreiche Gebietstausche mit Preußen[6] und kleinere mit dem Kurfürstentum Hessen und dem Großherzogtum Hessen vereinbart. Danach war das Amt Limburg eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, die am 1. Juli 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung geschaffen wurden.[7] An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann. Die mittlere Verwaltungsebene der Regierungen wurde abgeschafft.
Das Amt Limburg bestand danach, dann bis zum Ende des Herzogtums 1866 aus:[8][4]
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:[9]
Im Jahr 1836 wurde das Amt Limburg wie folgt beschrieben:[10]
„Das Amt Limburg. Von den 49.940 Morgen des Amtes Limburg sind 188 Morgen Gebäudestellen, 586 Morgen Gärten, 34.817 Morgen Ackerland, 3.353 Morgen Wiesen, 9.597 Morgen Waldungen, 529 Morgen Dresch- und Waideland und 870 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 2.128 Wohnhäusern leben in 3.375 Familien 13.803 Menschen, von welchen sich 5.955 zur evangelischen, 7.642 zur katholischen Kirche bekennen und 206 Juden sind.
Limburg, unter 25° 44' Länge und 50° 23' 30" Breite, 3⁄4 Meilen westlich von Runkel, an der Lahn, über welche hier eine Brücke führt, sehr alte ummauerte Stadt mit 4 Thoren und 4 Kirchen etwa 500 Häusern und 3.020 Einwohnern.
Dauborn und Eufingen, am Wörsbache, etwas über 1⁄4 Meile nordnordöstlich von Kirberg, Dorfgemeinde mit 1.140 Einwohnern.
Dehrn, 1⁄2 Meile nordöstlich von Limburg, rechts an der Lahn, Dorf mit einem Schlosse und 680 Einwohnern.
Kirberg, unter 25° 49' 30" Länge und 50° 18' 40" Breite, Flecken mit 1.160 Einwohnern.
Lindenholzhausen, etwas über 1⁄2 Meile ostsüdostwärts von Limburg, Dorf mit 910 Einwohnern.
Mensfelden, südsüdostwärts von Limburg mit 1.030 Einwohnern.
Niederbrechen, eine Meile füdostwärts von Limburg, Dorf mit 1.130 Einwohnern.
Oberbrechen, am Emsbache, Dorf mit 880 Einwohnern.“
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1847 gibt folgendes an:[11]
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[12] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Idstein wurden vom Kreisamt Limburg wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Limburg. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[13]
Beibehalten wurde jedoch die Einrichtung des Bezirksrats als Volksvertretung, die mit der Bildung der Kreisämter 1849 geschaffen wurden. Im Amt Limburg bestand der Bezirksrat aus folgenden Personen:
1854 bis 1856 | 1857 bis 1859 | 1860 bis 1862 | 1863 bis 1866 |
---|---|---|---|
Joh. Georg Bellinger, Eschhofen | |||
Bürgermeister Hilb, Dehrn | Hilb, Dehrn | Hilb, Dehrn | |
Johann Knapp, Dauborn | Johann Knapp, Dauborn | Johann Knapp, Dauborn | |
Joseph Königstein, Niederbrechen | Joseph Königstein, Niederbrechen | ||
Joh. Nepomuk Kremer, Limburg | Joh. Nepomuk Kremer, Limburg | Joh. Nepomuk Kremer, Limburg | Joh. Nepomuk Kremer, Limburg |
Martin Mohr, Limburg | Martin Mohr, Limburg | Martin Mohr, Limburg | Martin Mohr, Limburg |
Jacob Otto, Lindenholzhausen | |||
Schnug, Tierarzt, Limburg | Schnug, Tierarzt, Limburg | Schnug, Tierarzt, Limburg | Schnug, Tierarzt, Limburg |
Peter Stilger, Niederbrechen | Peter Stilger, Niederbrechen | Peter Stilger, Niederbrechen |
Kurz vor der Annektierung durch Preußen gibt des Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1866[14] folgendes an:
Amtsgemeinde | Fam- ilien | Ein- wohner |
---|---|---|
1. Limburg, Stadt und Amtssitz, die heilige Kreuzkapelle auf der Coblenzer Straße und auf dem Hammerweg, die Ober- und Untermühle, 2 Lohmühlen, 3 Gipsmühlen, 2 Delmühlen, 3 Walkmühlen, 3 Ziegelhütten mit Kalköfen, 9 Häfnerwerkstätten mit 9 Brennöfen, ein Marmorbruch mit 2 WerkStätten, eine Tabaks-, eine Tuch- und eine Maschinenfabrik. | 1099 | 4395 |
2. Dauborn mit Eufingen, die Eisenberger Oel- und Mahlmühle, der Gnadenthaler Hof, die Gnadenthaler, Dauborner, Eufinger und eine weitere Mühle. | 366 | 1324 |
3. Dehrn, von Dungernsches Schloß mit Hofhäusern, die Neumühle, eine Braunsteinaufbereitungsanstalt. | 252 | 1050 |
4. Dietkirchen. | 142 | 587 |
5. Eschhofen, der Blumenröder Hof. | 35 | 150 |
6. Heringen. | 178 | 719 |
7. Kirberg, Flecken, die Kalarscher Mühle. | 318 | 1154 |
8. Lindenholzhausen, eine Mahl- und Oelmühle | 287 | 1210 |
9. Linter. | 95 | 333 |
10. Mensfelden, das Zollhaus. | 299 | 1114 |
11. Mühlen, eine Mühle. | 58 | 217 |
12. Nauheim. | 171 | 616 |
13. Neesbach. | 129 | 482 |
14. Niederbrechen, die Rauschen und eine herrschaftliche Mühle, die Berger Kirche. | 352 | 1403 |
15. Oberbrechen, die herrschaftliche und Preußer'sche Mühle, die Muttergottes-, Mariahilf-, Johannis- und Schultheisencapelle. | 322 | 1208 |
16. Ohren. | 127 | 523 |
17. Staffel, eine Mahl- und Oelmühle- | 140 | 538 |
18. Werschau, eine herrschaftliche Mahl- und Oelmühle. | 123 | 480 |
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Aus dem Amt Limburg und den Ämtern Diez, Nassau und Nastätten entstand 1867 der Unterlahnkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Limburg gebildet.[15]
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte, dass „die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ bleiben.[16] Die ehemaligen Ämter bilden die vier Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 gehörten die Amtsstrukturen endgültig der Vergangenheit an.[17]
Das kurtrierische Amthaus in der Kolpingstraße 9 wurde um 1695 von Wilhelm Lothar von Hohenfeld errichtet.[18]
Amtmänner (unvollständig):
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