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Verwaltungseinheit in Nordrhein-Westfalen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Amt Nordkirchen gehörte zur preußischen Provinz Westfalen und zum Land Nordrhein-Westfalen. Es bestand zunächst aus den beiden Gemeinden Nordkirchen und Südkirchen. Capelle kam 1922 hinzu.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 1974) | ||
Koordinaten: | 51° 44′ N, 7° 32′ O | |
Bestandszeitraum: | 1843–1974 | |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
Regierungsbezirk: | Münster | |
Kreis: | Kreis Lüdinghausen | |
Fläche: | 51,94 km2 | |
Einwohner: | 7669 (1974) | |
Bevölkerungsdichte: | 148 Einwohner je km2 | |
Amtsgliederung: | 3 Gemeinden | |
Das Amt wurde sowohl 1803 als auch 1816 dem Kreis Lüdinghausen zugeteilt. Capelle gehörte 1803 noch zusammen mit der Stadt Werne und der Landgemeinde Werne zum Amt Werne. Als die Landgemeinde Werne am 1. November 1922 aufgelöst wurde, wechselte Capelle ins Amt Nordkirchen.
Bis 1927 wurde das Amt Nordkirchen in Personalunion von dem Amtmann verwaltet, dem auch die Gemeinde Ascheberg unterstellt war. Am 1. Januar 1928 erhielt das Amt zum ersten Mal einen eigenen Amtmann.
Die Amtsverwaltung bestand 1974 aus 21 Beschäftigten. Von diesen waren fünf verbeamtet und 16 Angestellte, davon wiederum vier in Teilzeit.[1]
Die folgende Tabelle zeigt die Einwohnerentwicklung des Amtes bis zur Auflösung anlässlich der Neugliederung 1975 und im Vergleich dazu die Einwohnerzahlen der Gemeinde Nordkirchen und ihrer Ortsteile am 1. März 2009.
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