schwäbisches Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Herren von Zimmern (ab 1538: Grafen von Zimmern) waren ein bedeutendes Adelsgeschlecht in Südwestdeutschland, das 1594 im Mannesstamm ausstarb. Ihre heutige Bekanntheit rührt von der Zimmerischen Chronik, die von Froben Christoph von Zimmern in der Mitte des 16. Jahrhunderts verfasst wurde.
Das Geschlecht der Herren von Zimmern lässt sich seit dem Jahr 1080 nachweisen, obwohl sie, wie bei damaligen Adelsgeschlechtern üblich, ihren eigenen Ursprung in Zeiten lange vor der Reichsgründung, in diesem Fall auf die Kimbern zurückführen.
Das ursprüngliche Herrschaftsgebiet, die sogenannte Herrschaft vor Wald (d.i. der Schwarzwald) befand sich im Umfeld der Dörfer Seedorf und (Herren-)Zimmern im heutigen Landkreis Rottweil. Dort stehen auch heute noch die Reste der Stammburg Herrenzimmern.
1319 heiratete Werner von Zimmern die Anna Truchsessin von Rohrdorf (einer Nebenlinie der Herren von Waldburg) und kam so in den Besitz der Herrschaft Meßkirch, was 1354 mit Kauf bestätigt wurde. In mehreren Schritten erwarben die Herren von Zimmern ab dem Jahr 1398, endgültig aber 1415 die unweit von Meßkirch gelegene Burg Wildenstein.
1462 gelangte die Stadt Oberndorf als habsburgisches Pfand an Zimmern.
1488 kam es zur Katastrophe für das Haus Zimmern. Durch die Eskalation der Werdenbergfehde wurde Johannes Werner der Ältere in Acht gestellt, der zimmerische Besitz, bis auf die von seinem Onkel Gottfried gehaltene Herrschaft vor Wald um Seedorf, kam in den Besitz der in Sigmaringen ansässigen Linie der Werdenberger.
Erst 1503 konnte der Sohn Johannes Werner des Älteren, Johannes Werner der Jüngere die Herrschaft endgültig zurückerobern.
Nach dem Tod des Onkels Gottfried am 10. Mai 1508 erfolgte dann die Erbteilung unter den drei Brüdern: Johannes Werner, Gottfried Werner und Wilhelm Werner.
Wilhelm Werner, der jüngste, übte Erbverzicht mit folgenden Auflagen:
Sollten seine Brüder ohne Erben sterben, würde der Erbverzicht hinfällig.
Er behält seinen dritten Teil am Wildenstein.
Er erhält eine jährliche Rente von seinen Brüdern und diese verschaffen ihm eine Domherrenpfründe.
Gottfried Werner erhält die Herrschaft vor Wald mit Oberndorf, sowie die Besitzungen in Hilzingen und in der Höri.
Johannes Werner erhält die Herrschaft Meßkirch.
Bezüglich des Wildensteins wurde vereinbart, dass die beiden ältesten Brüder die Verwaltung in alternierenden Jahren innehaben und in solchen Jahren die Erlöse aus den dazugehörigen Äckern und Wiesen ziehen sollten, aber auch für den Unterhalt aufzukommen hätten.
Herrenzimmern, das zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Heinrich von Zimmern ist, wurde ebenfalls nicht geteilt. Bei Heinrich von Zimmern handelte es sich um ihren Cousin, dem ursprünglich illegitimen Sohn Gottfrieds, der aber von Kaiser Maximilian I. für ehelich und adelig erklärt wurde.
Die Schulden, die in der Zeit der Verbannung aufgelaufen waren, wurden ebenfalls geteilt. 335 Gulden bei Johannes Werner und 475 Gulden bei Gottfried Werner.
Beide Brüder gaben sich noch das gegenseitige Vorkaufsrecht und Johannes Werner, als der älteste, verpflichtete sich, sich binnen Jahresfrist zu verheiraten.
Die Brüder tauschten in der Folgezeit noch mehrmals ihren Besitz untereinander. Gottfried Werner erwarb den alleinigen Besitz am Wildenstein und baute ihn in seiner heutigen Form aus.
Wilhelm Werner erwarb später Herrenzimmern und unterhielt dort nach seinem Rückzug vom Reichskammergericht eine umfangreiche Bibliothek und eine unter Zeitgenossen vielbeachtete Wunderkammer.
Johannes Werner zog sich ab 1527 auf den, noch von Gottfried Werner im Jahr 1516 erworbenen, Falkenstein zurück.
Auf dem Höhepunkt ihrer Macht wurden die Herren von Zimmern 1538, vor allem auf Betreiben des Wilhelm Werner von Zimmern, des Vorsitzenden Richters am Reichskammergericht, mit ihren drei Herrschaften Vor Wald (Sitz im Schloss Seedorf), Meßkirch mit der Burg Wildenstein und Herrenzimmern mit Oberndorf am Neckar in den Grafenstand erhoben.
Johannes Werners Sohn Froben Christoph von Zimmern verfasste die Zimmerische Chronik. Er hatte acht Töchter, jedoch nur einen Sohn, Wilhelm von Zimmern, der 1594 im Alter von 44 Jahren kinderlos starb. Damit erlosch die gräfliche Familie im Mannesstamm. Wilhelms Schwestern verteilten das Erbe unter sich und verkauften die meisten Besitztümer. Die Herrschaft vor Wald wurde größtenteils an die Stadt Rottweil verkauft. Oberndorf fiel an Habsburg zurück. Die Herrschaft Meßkirch mit der Burg Wildenstein wurde für 400.000 Gulden an die Grafen von Helfenstein-Gundelfingen verkauft und ging nach deren Absterben an das Haus Fürstenberg.
Erica Bastress-Dukehart: The Zimmern chronicle. Nobility, memory, and self-representation in sixteenth-century Germany. Ashgate, Aldershot 2002, ISBN 0-7546-0342-3 (Rezension)
Casimir Bumiller, Bernhard Rüth, Edwin Ernst Weber (Hrsg.): Mäzene, Sammler, Chronisten. Die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels. Katalog zur Ausstellung 15. Juli – 16. September 2012 in der Kreisgalerie Schloss Meßkirch und 30. September – 2. Dezember 2012 im Dominikanermuseum Rottweil. Belser, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-7630-2625-8 (Inhalt, PDF)
Otto Franklin: Die freien Herren und Grafen von Zimmern. Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik. Mohr, Freiburg 1884.
Beat Rudolf Jenny: Graf Froben Christoph von Zimmern. Geschichtsschreiber, Erzähler, Landesherr. Ein Beitrag zur Geschichte des Humanismus in Schwaben. Thorbecke, Lindau und Konstanz 1959.
Gerhard Wolf: Von der Chronik zum Weltbuch. Sinn und Anspruch südwestdeutscher Hauschroniken am Ausgang des Mittelalters. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2002, ISBN 3-11-016805-7 (Rezension)
Johannes Bühler: Wappen. Becher. Liebesspiel. Die Chronik der Grafen von Zimmern 1288–1566. Auswahl und Einführung von Johannes Bühler. Frankfurt, Societät, 1940.
Karl Kimmich:Eine "liebe Hausfraue" mit kleinem Makel. Frobens Tochter Eleonora von Zimmern geht trotz Muttermals ihren Weg als Protestantin in einer katholischen Adelsfamilie. Hrsg.: Schwarzwälder Bote R 2. Nr.50, 29.Februar 2020.