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ZDF-Fernsehrat
Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im III. Abschnitt des Medienstaatsvertrages aufgestellten Grundsätze.
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Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Des Weiteren wählt der Fernsehrat 8 der 12 Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrats, diese dürfen keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören. Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer.[1]
Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vorberaten.
Wie durch das Bundesverfassungsgericht 2014 bestätigt wurde, muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. Diese Staatsferne des Fernsehrats soll entsprechend den Angaben des Gerichts durch eine Neuzusammensetzung erreicht werden, bei der Vertreter des Bundes und der Exekutiven der Länder nur noch maximal ein Drittel der Räte bestimmen.[2]
Am 5. Juli 2024 wählte der Fernsehrat aus seiner Mitte Gerda Hasselfeldt zur Vorsitzenden, die damit Marlehn Thieme (2016–2024) im Amte ablöste. In das auf zwei Jahre gewählte Präsidium wurden zudem Katrin Kroemer als erste Stellvertretende Vorsitzende sowie als weitere Stellvertreter Christoph Becker und Claudia Conen gewählt.[3]