Intendant
künstlerisch verantwortlicher Leiter einer Rundfunkanstalt, eines Theaters o. Ä. / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Intendanten als Leiter einer Kultureinrichtung. Zu anderen (historischen) Begriffsbedeutungen siehe Intendant (Begriffsklärung).
Als Intendanten oder Intendantin (abgeleitet von lateinisch intendere, „einen Weg einschlagen“[1]) bezeichnet man im deutschsprachigen Raum gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Sinfonieorchesters, eines Festivals oder einer ähnlichen Institution oder das oberste Organ einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.[2][3] Ein Theaterleiter oder Prinzipal ist dagegen ein selbständiger Unternehmer als Pächter oder Betreiber eines Theaters.