Geschäftsführung (Deutschland)
Überblick über die Geschäftsführung in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Geschäftsführung bei Unternehmen. Zur Geschäftsführenden Regierung siehe dort.
Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten. Auch die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt Geschäftsführung.