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Stadtteil von Herbstein Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Steinfurt ist ein Stadtteil von Herbstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis im Tal der Schwarza.
Steinfurt Stadt Herbstein | |
---|---|
Koordinaten: | 50° 31′ N, 9° 24′ O |
Höhe: | 415 m ü. NHN |
Fläche: | 4,19 km²[1] |
Einwohner: | 191 (30. Jun. 2021)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 46 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 36358 |
Vorwahl: | 06643 |
Blick auf Steinfurt |
Die älteste erhaltene Erwähnung von Steinfurt aus dem Jahr 1273 nennt es unter dem Namen Steinfort.[1] Damals gehörte es zum Hochstift Fulda. Dieses vergab das Dorf als Mannlehen an die Freiherren von Riedesel zu Eisenbach.
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Steinfurt angehört(e):[1][3]
In Steinfurt galten die Riedesel’schen Verordnungen aus dem 18. Jahrhundert als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[7]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Schlechtenwegen ab 1806 das „Riedeselsche Patrimonialgericht Altenschlirf“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Altenschlirf“ war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Altenschlierf das für Steinfurt zuständig war. 1853 erfolgte die Verlegung des Landgerichts nach Herbstein.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Herbstein und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[8] Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betrieben, bis es 1968 endgültig aufgelöst wurde und dem Amtsgerichtsbereich von Lauterbach zugeschlagen wurde.
Belegte Einwohnerzahlen bis 1970 sind:[1]
Steinfurt: Einwohnerzahlen von 1834 bis 1970 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1834 | 232 | |||
1840 | 235 | |||
1846 | 241 | |||
1852 | 215 | |||
1858 | 224 | |||
1864 | 219 | |||
1871 | 209 | |||
1875 | 201 | |||
1885 | 196 | |||
1895 | 209 | |||
1905 | 212 | |||
1910 | 225 | |||
1925 | 233 | |||
1939 | 243 | |||
1946 | 287 | |||
1950 | 279 | |||
1956 | 246 | |||
1961 | 261 | |||
1967 | 233 | |||
1970 | 220 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1] |
Ortsvorsteher ist Boris Schaaf (Stand Juni 2022).[9]
Das dörfliche Leben in Steinfurt wird von folgenden Vereinen geprägt:
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