Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks
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Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks ist neben dem Verwaltungsrat und dem Intendanten eines der drei Organe des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) mit zentralen Entscheidungs-, Überwachungs- und Kontrollbefugnissen.
Rechtliche Grundlage für den Rundfunkrat sind der MDR-Staatsvertrag und die Satzung des MDR. Die Dreiländeranstalt vertritt die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der MDR-Rundfunkrat hat 50 Mitglieder, die für eine Amtszeit von sechs Jahren entsendet werden. Die Amtszeit des MDR-Rundfunkrates beträgt, beginnend mit seinem ersten Zusammentritt, sechs Jahre. Am 31. Januar 2022 hat sich der MDR-Rundfunkrat für eine neue Amtsperiode konstituiert[1].
Die Regelung für die Geschlechterparität gilt bei Neuentsendungen. Der aktuelle Frauenanteil liegt bei 39 %.
Gemäß der MDR-Satzung tritt der Rundfunkrat mindestens vierteljährlich, im Übrigen nach Bedarf zusammen. 2023 fanden sieben Rundfunkratssitzungen statt. Hinzu kommen die Sitzungen der Programmausschüsse, des Telemedienausschusses und des Haushaltsausschusses sowie der Landesgruppen.