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Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt)
verabschiedete Richtlinie zur Reformierung des Urheberrechts in der Europäischen Union / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (gängige, nichtamtliche Abkürzung DSM oder DSM-RL[2] nach der englischen Kurzform Directive on Copyright in the Digital Single Market) verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Trotz erheblicher Proteste gegen den Entwurf[3][4] stimmte das Europaparlament dem Entwurf am 26. März 2019 zu.[5] Durch eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Union wurde der Rechtsetzungsprozess am 15. April 2019 abgeschlossen.
![]() Richtlinie (EU) 2019/790 | |
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Titel: | Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Urheberrechtsrichtlinie Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt[1] |
Rechtsmaterie: | Urheberrecht |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 53 Absatz 1, 62 und 114 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Datum des Rechtsakts: | 17. April 2019 |
Veröffentlichungsdatum: | 17. Mai 2019 |
Inkrafttreten: | 6. Juni 2019 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
7. Juni 2021 |
Fundstelle: | ABl. L, Nr. 130, 17. Mai 2019, S. 92–125 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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Der Vorschlag für die Richtlinie wurde von der Kommission Juncker eingebracht. Federführend war zunächst der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP), bevor dies der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip (RE/ALDE) und die EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel (GERB/EVP) übernahmen. Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss war der deutsche Abgeordnete Axel Voss (CDU/EVP). Als Schattenberichterstatter fungierte Felix Reda (Piratenpartei/Grüne/EFA).[6]
Die Vorlage des Entwurfs galt auch nach mehreren Revisionen als umstritten. Zustimmung erhielt dieser von Verbänden der Kreativwirtschaft, Künstler- und Journalistenverbänden, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, während er auf Ablehnung seitens Bürgerrechtsorganisationen, der Wissenschaft, netzpolitischer Vereinigungen sowie der Branchenverbände der Informations- und Telekommunikationsbranche stieß. Gegenstand der Kontroversen waren das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter.[7]