Recycling-Codes werden zur Bestimmung von Materialien verwendet, um das Recyclingverfahren zu erleichtern. Die Codes bestehen aus einer Nummer und können auch ein Buchstabenkürzel tragen. Sie unterscheiden die Verpackungsmaterialien Kunststoffe, Papier- und Pappsorten, Metalle, Holzmaterialien, Textilien, Glassorten und Verbundstoffe. Das Dreieck als Symbolform ist nicht vorgeschrieben.

Entstehung

Die Codierung der Materialien ist weltweit unterschiedlich. Das System wurde 1997 in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch Kommissionsentscheidung 97/129/EG eingeführt.[1] In Deutschland regelt seit 2019 das Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) Nummern und Abkürzungen zur Identifizierung von Verpackungsmaterial in § 6.[2] Das chinesische System zur Identifizierung von Polymeren umfasst beispielsweise sieben verschiedene Klassifizierungen von Kunststoffen und 140 Identifizierungscodes.[3] In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, was auf einem Produkt oder dessen Verpackung bezüglich Entsorgung stehen muss. Es gibt auch keine Deklarationspflicht für Materialien. Bei Werbeaussagen (z. B. «Verpackung recyclingfähig») kommt das Lauterkeitsrecht zur Anwendung. Dieses schreibt vor, dass Informationen, die dem Kunden vermittelt werden, richtig und wahr sein müssen und nicht irreführend sein dürfen.

In einer alten Form als Recycling-Code sollte die symbolische Verwendung der zyklischen Pfeile seit den 1970er Jahren den Eindruck vermitteln, dass es sich um eine Rückführung in den Wiederverwertungskreislauf (Recycling) handelt. Vielmehr besteht der Code gesetzlich nur aus einer Nummer, die das Material kennzeichnet und eine Sortierung durch den Verbraucher ermöglichen soll.[4] Zumeist wird darunter auch noch ein Kürzel angegeben, das die Werkstoffgruppe angibt. Weil dieses Kürzel variieren kann (z. B. PET aber auch PETE ist möglich), ist die Nummer das Ausschlaggebende.

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Materialcode-Kennzeichnung auf einer Verpackung mit Abmessung

Die Kennzeichnungen für Kunststoffe (Nummern 01 bis 07) wurden unter der Bezeichnung SPI resin identification coding system 1988 erstmals von der Society of the Plastics Industry (SPI) veröffentlicht. Die Buchstabenkürzel für Kunststoffe basieren auf den genormten Kurzzeichen für Kunststoffe. Das Symbol wurde 2013 in ein einfaches Dreieck umgewandelt. Die ASTM begründet dies mit dem Fokus auf die Materialidentifkation und explizit nicht mit dem Recycling.[5]

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Materialcode-Kennzeichnung auf Karton

Um den Sortieraufwand zu reduzieren, werden die Wertstoffe teilweise mit Unterstützung des Konsumenten vor der Wiederverwertung vorsortiert. Zu diesem Zweck haben viele Städte Recyclinghöfe zur Entsorgung von Wertstoffen eingerichtet. Diese können neben dem in Deutschland etablierten System „Grüner Punkt“ und dem Entsorgen von Altglas an den entsprechenden Sammelstellen genutzt werden.

Dieselbe Struktur in Bezug auf Polymere findet sich in der Norm ASTM D7611.[6] Außerdem gibt es für Kunststoffe eine chinesische Norm mit einer weitaus feineren Unterteilung der verschiedenen Polymere.[7]

Material-Nummern

Weitere Informationen Material-Nummer, Kürzel ...
Material-Nummer Kürzel Name des Werkstoffs Verwendung/Recycling zu
1-PETE PET oder PETE Polyethylenterephthalat Polyesterfasern, Folien, Flaschen für Lebensmittel und andere Flüssigkeiten, Lebensmittelverpackungen
2-HDPE PE-HD oder HDPE Polyethylen High-Density Kunststoffflaschen, Abfalleimer, Kunststoffrohre, Kunstholz
3-V PVC Polyvinylchlorid Fensterrahmen und Rohre
4-LDPE PE-LD oder LDPE Polyethylen Low-Density Kunststofftaschen, Eimer, Seifenspenderflaschen, Kunststofftuben, Folien
5-PP PP Polypropylen Stoßstangen, Innenraumverkleidungen, Industriefasern, Lebensmittelverpackungen, DVD- und Blu-ray-Hüllen, Blumentöpfe
6-PS PS Polystyrol Spielzeug, Pflanztrays, Videokassetten, CD-Hüllen, Koffer, Schaumpolystyrol, Lebensmittelverpackungen
7-OTHER O (OTHER) Andere Kunststoffe wie Polycarbonat (PC), Polyamid (PA), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polylactide (PLA), u. a. Die Nr. 7 ist weder in der deutschen Verpackungsverordnung noch in der europäischen Verpackungsrichtlinie definiert.
20-PAP PAP Wellpappe Verpackungen
21-PAP Sonstige Pappe Verpackungen
22-PAP Papier Zeitungen, Zeitschriften etc.
40-FE FE Stahl Stahl
41-ALU ALU Aluminium Aluminium und Aluminiumlegierungen
50-FOR FOR Holz
51-FOR Kork Korken (in Flaschen), Dämmmaterial, Bodenbeläge
60-TEX TEX Baumwolle
61-TEX Jute
70-GL GL Farbloses Glas „Neues“ Glas
71-GL Grünes Glas
72-GL Braunes Glas
80 Verbundstoffe: C/X
mit X=Abkürzung des Hauptbestandteils
Papier und Pappe/verschiedene Metalle
81 Papier und Pappe/Kunststoff
82 Papier und Pappe/Aluminium
83 Papier und Pappe/Weißblech
84 C/PAP Papier und Pappe/Kunststoff/Aluminium
85 Papier und Pappe/Kunststoff/Aluminium/Weißblech
90 C/LDPE Kunststoff/Aluminium
91 Kunststoff/Weißblech
92 Kunststoff/verschiedene Metalle
95 Glas/Kunststoff
96 Glas/Aluminium
97 Glas/Weißblech
98 Glas/verschiedene Metalle
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Siehe auch

Einzelnachweise

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