Lkw-Maut in Österreich
Überblick über die in Österreich geltende Regelung der Lkw-Maut / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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In Österreich wurde am 1. Jänner 2004 die Gebührenpflicht für alle Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Damit fallen nicht nur Lkw und Autobusse, sondern auch Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht unter die Mautpflicht. Für diese Fahrzeuge fällt andererseits die Vignettenpflicht und die Straßenbenutzungsabgabe weg. Außerdem wurde gleichzeitig die Kraftfahrzeugsteuer auf das Niveau von 2000 reduziert.
![Thumb image](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/71/Mauttafel.jpg/220px-Mauttafel.jpg)
![Thumb image](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/aa/%C3%96sterreich%2C-Lkw-Maut%2C-Mautportal-%28250710%29.jpg/640px-%C3%96sterreich%2C-Lkw-Maut%2C-Mautportal-%28250710%29.jpg)
Das System funktioniert mit einem On-Board-Gerät (GO-Box) und Erfassung mit Empfangsbrücken (Mautportal) entlang der Autobahnen und ist in die ab 2013 eingeführte EU-weit harmonisierte Mauterhebungstechnologie eingebettet.