Liste der andauernden Kriege und bewaffneten Konflikte
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In dieser Liste sind Kriege und bewaffnete Konflikte aufgeführt, die ununterbrochen seit ihrem Beginn bis heute andauern.
Ein Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Parteien ist es, den Konflikt durch kämpferisches Erreichen einer Überlegenheit zu lösen.
Die Liste basiert auf einer Definition der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) an der Universität Hamburg in Anlehnung an den ungarischen Friedensforscher István Kende. Krieg ist demnach ein gewaltsamer Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist:
- an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände oder Polizeieinheiten) einer Regierung handelt;
- auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.);
- die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße. Dies setzt voraus, dass beide Seiten nach einer planmäßigen Strategie operieren, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern.[1]
Der bewaffnete Konflikt ist eine gewaltsame Auseinandersetzung, bei der nicht alle Merkmale eines Krieges in vollem Umfang erfüllt sind. Entweder handelt es sich dabei um sporadische, eher zufällige und nicht strategisch begründete bewaffnete Zusammenstöße, um Fälle in denen kein staatlicher Akteur mit regulären Truppen beteiligt ist oder um Konflikte, in denen eine der Parteien keine zentralgelenkte Organisation aufweist.
Kriege und Konflikte werden als beendet angesehen, wenn sie durch einen Friedensvertrag offiziell beigelegt wurden oder die Kampfhandlungen dauerhaft, also für den Zeitraum von mindestens einem Jahr eingestellt werden.