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Todesursache Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Person lebendig zu begraben ist als Opferungsart oder Hinrichtungsart seit dem Altertum bekannt. Aufgrund von unzureichenden medizinischen Kenntnissen kam es bis in die Neuzeit zu versehentlichen Bestattungen von Scheintoten. Die Angst davor wird als Taphephobie bezeichnet.
Bis heute werden bei der Ermittlung zum Hergang von Tötungsdelikten immer wieder Fälle von lebendigem Begraben bekannt. Darüber hinaus wird das Thema in zahlreichen künstlerischen und literarischen Darstellungen aufgegriffen.
Im Römischen Reich wurden vestalische Jungfrauen in Fällen von Unkeuschheit (crimen incesti) lebendig begraben. Während ihrer Amtszeit als Priesterinnen hüteten die Vestalinnen das Feuer der Stadt Rom. Ihre Keuschheit war religiöse Pflicht und versinnbildlichte die Reinheit der Stadt von göttlichem Unheil. Ein inszenierter Leichenzug begleitete die Vestalin nach ihrer Verurteilung zur Porta Collina, wo die Hinrichtung vollstreckt wurde. Der Vestalin wurden in ihrem Grab Nahrungsmittel beigegeben, vermutlich um die Gemeinschaft von dem Vorwurf der direkten Tötung freizusprechen. Anschließend wurde der Liebhaber auf dem Comitium mit einem Flagrum durch den pontifex maximus zu Tode gegeißelt. Plinius der Jüngere beschreibt detailliert die Hinrichtung der Vestalin Cornelia als „Sühneopfer“ des mit politischen Schwierigkeiten kämpfenden Kaisers Domitian.[1]
Außerdem wurden in Rom in den Jahren 228, 216 und 114/3 v. Chr. je ein Paar Griechen und Gallier zur Abwendung gegenwärtiger militärischer Notlagen auf dem Forum Boarium lebendig begraben. Belege für diese wohl spätesten altrömischen Menschenopfer finden sich besonders in der christlich-apologetischen Geschichtsschreibung.[2] Die Auswahl dieser Personengruppen beruhte möglicherweise auf der überlieferten Zerstörung Trojas, der Sage nach Ursprungsstadt der Römer, durch die Griechen sowie der Zerstörung Roms im Jahre 387 v. Chr. durch die Gallier. Es ist allerdings wahrscheinlicher, dass die Opferwahl auf Einflüsse der Etrusker zurückgeht, also aus einer Zeit stammt, in der die großen äußeren Feinde Roms eben Griechen und Kelten (Gallier) waren.
Die Bücherverbrennung und das Begraben von Gelehrten bei lebendigem Leibe waren großangelegte Maßnahmen des ersten Kaisers von China, Qin Shihuangdi (259 v. Chr.–210 v. Chr.).
Mit der Bambergischen Peinlichen Halsgerichtsordnung von 1516 galt das Begraben bei lebendigem Leib als Strafe für Frauen, die ihr Neugeborenes töteten.
Bis heute kommt es zu Fällen, in denen Menschen lebendig begraben werden. Dies geschieht in der Regel entweder als Hinrichtungsart, zur Vertuschung einer Straftat (insbesondere Vergewaltigung) oder im Rahmen einer Witwenverbrennung.
Zu den bekannteren Beispielen aus der Neuzeit zählen unter anderem folgende:
Sowohl in der bildenden Kunst, als auch in der Musik und der Literatur beschäftigen sich die Menschen schon seit Jahrhunderten mit unterschiedlichen Darstellungen von (erzwungenen) Bestattungen lebender Personen. Diese können sowohl „klassisch“, in einem Sarg, auf einem Friedhof erfolgen, als auch durch Einmauerung oder eine „erweiterte Beerdigung“ (z. B. bei der Witwenverbrennung). Insbesondere in modernen Büchern oder Filmen überleben die Protagonisten ihr vorzeitiges Begräbnis oftmals, um anschließend Rache an ihren Peinigern zu nehmen.
Während die künstlerischen Darstellungen überwiegend fiktiv sind, oder auf Legenden bzw. Überlieferungen beruhen, gilt dies nicht für die (auf einer Illustration vertretene) Sonderform der in Indien praktizierten Witwenverbrennung. Diese ist zwar offiziell verboten, kam aber nachweislich bis in die 1980er Jahre, bei der Bestattung des Ehemannes zur Anwendung.[5]
Die Künstlergruppe „monochrom“ betreibt seit 2005 ein Projekt namens „Buried Alive“, bei dem sie Personen ermöglicht, sich für 15 Minuten lebendig begraben zu lassen.
Die Angst, lebendig begraben zu werden, wird als Motiv in der Literatur immer wieder aufgegriffen (→ Taphephobie in Literatur, Film und Kunst).
Es handelt sich hierbei um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich zu den hier genannten fiktiven Darstellungen gibt es auch True-Crime-Dokumentationen über wahre Fälle, wie beispielsweise die Darstellung des Falles von Lisa Rene († 1994), der 2001 in der 1. Episode der 4. Staffel der amerikanischen Fernsehserie FBI aufgegriffen wurde.[10]
Filme:
Serien:
Einige Beispiele (Auswahl)
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