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Ausschuss des Deutschen Bundestages Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der in der Regel für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. Sofern kein eigener Finanzausschuss eingerichtet ist, befasst er sich auch mit finanzpolitischen Fragen wie der Steuerpolitik, der Finanzmarktregulierung und dem Zollwesen.
In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Deutsche Bundestag als auch alle Landtage Haushaltsausschüsse eingerichtet. Zum Teil führen sie auch die Bezeichnung „Finanzausschuss“ wie in Baden-Württemberg oder „Haushalts- und Finanzausschuss“ wie in Nordrhein-Westfalen. Im Abgeordnetenhauses von Berlin entspricht der Haushaltsausschuss dem Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät über das jährliche Haushaltsverfahren. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Eurostabilisierung. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses führt nach parlamentarischem Brauch stets ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion. Nicht zuständig ist der Haushaltsausschuss für die Steuerpolitik, die Finanzmarktregulierung und das Zollwesen. Deren Bearbeitung fallen dem Finanzausschuss des Bundestages zu.
Ausschussvorsitzender in der 20. Legislaturperiode ist der CDU-Abgeordnete Helge Braun. Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses liegt in der Beratung des Bundeshaushaltsgesetzes. Dafür werden Berichterstatter eingesetzt, die sich mit den Etatplänen jedes einzelnen Ministeriums, den Einzelplänen, auseinandersetzen. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die weiteren Ausschussberatungen. Für jeden Einzelplan wird vom Haushaltsausschuss eine separate Beschlussempfehlung abgegeben.
Der Haushaltsausschuss beginnt mit der Arbeit am Bundeshaushalt nach der Überweisung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Haushaltsentwurfes, Beratung mit Generaldebatte und Schlussdebatte in erster Lesung durch das Plenum des Bundestages.[1] Zuerst werden alle Einzelpläne in Berichterstattergesprächen von dem Ministerium, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und des Rechnungshofes durchgegangen und ggf. verändert. Dann berät der Ausschuss. Zum Ende der Beratungen werden alle Einzelpläne in einer großen Bereinigungssitzung fertig beraten und zum abschließenden Haushaltsentwurf für das Parlament zusammengefügt.
Einige Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages bilden das Vertrauensgremium zur Billigung der geheimen Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV, MAD).
Der Haushaltsausschuss des Bundestages in der 20. Legislaturperiode hat 45 Mitglieder. Die Konstituierung des Ausschusses fand am 15. Dezember 2021 statt.[2][3]
Im Europäischen Parlament besteht ein Ausschuss für Haushalt, ein Ausschuss für Haushaltskontrolle und ein Unterausschuss für Steuerfragen (unterhalb des Ausschusses für Wirtschaft und Währung).
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