Hauptverhandlungsprotokoll
deutsches Strafrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Hauptverhandlungsprotokoll (auch Sitzungsprotokoll oder Sitzungsniederschríft) beurkundet im deutschen Strafprozess den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung. Die Anfertigung eines Protokolls ist in § 271 Absatz 1 StPO vorgeschrieben. Das Hauptverhandlungsprotokoll ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 348 StGB.[1]