Hauptverhandlung
Kernbestandteil des Strafverfahrens / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil eines jeden Strafverfahrens und geregelt in den §§ 226–275 Strafprozessordnung (StPO). Sie endet in der Regel mit einem Urteil oder einer – gegebenenfalls vorläufigen – Einstellung des Verfahrens. Für die Hauptverhandlung gilt der Mündlichkeitsgrundsatz. Über die Hauptverhandlung muss ein Protokoll erstellt werden.
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