Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»
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Die Mindestlohn-Initiative war eine eidgenössische Volksinitiative, über die Volk und Stände am 18. Mai 2014 entschieden. Sie wurde von allen Ständen verworfen und mit 76,3 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Initiative hatte eine Anpassung der Bundesverfassung zum Ziel, durch die Bund und Kantone zukünftig die Festlegung verbindlicher Lohnuntergrenzen in Gesamtarbeitsverträgen hätte fördern müssen. Ausserdem wurde ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde bzw. 4000 Franken pro Monat (respektive 3692 Fr. pro Monat, wenn der 13. Monatslohn berücksichtigt wird) gefordert, der als unterste Grenze für alle Arbeitnehmer gelten sollte. Ausnahmen für besondere Arbeitsverhältnisse sollten in Absprache mit den Sozialpartnern möglich sein. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes sollte regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.[1]
Befürworter der Initiative waren die Arbeitnehmer-Gewerkschaften und die SP Schweiz. Sie wollten, dass jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit arbeitet, mit dem Gehalt seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Damit das Volk über die Mindestlohn-Initiative abstimmen konnte, wurden 110'000 Unterschriften eingereicht und bei der Bundeskanzlei deponiert.
Der Nationalrat hat die Initiative mit 137 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen, der Ständerat mit 29 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen.