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Adliger Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eberhard I. von Eppstein (* etwa 1337 in Eppstein[1][2];[3] † zwischen dem 28. Mai 1391 und 16. Oktober 1391[3][4]) war ein Adliger der jüngeren Linie des Hauses Eppstein. Die Eppsteiner, denen im Spätmittelalter der Aufbau einer der bedeutendsten Adelsherrschaften in Hessen gelang und die bereits um 1200 reich begütert in Spessart, Taunus und Wetterau waren, waren als Herren hochadlig und stellten im 13. Jahrhundert gleich vier Mainzer Erzbischöfe und Kurfürsten.[5]
Eberhard I. von Eppstein war der Sohn von Gottfried V. von Eppstein und dessen Frau Liutgard von Breuberg.[1][6]
Er war mit folgenden Frauen verheiratet:
Mit seinen Ehefrauen hatte er folgende Kinder:
Eberhard I. begründete durch seine dritte Ehe mit Luitgard von Falkenstein den Anspruch auf die Falkensteiner Erbschaft, aus der seinen Söhnen (Gottfried VII. und Eberhard II. von Eppstein-Königstein) 1419 das „Butzbacher Drittel“, darunter Königstein und Kransberg, zufiel.[13]
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