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Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung in mehreren Staaten Südosteuropas Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
d.o.o. (auch doo.) ist die Kurzbezeichnung für die Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung in mehreren Staaten Südosteuropas, die 1988 in Jugoslawien eingeführt wurde. Sie wird in den Nachfolgestaaten unter veränderten Bedingungen weitergeführt.
Die Abkürzung wird so ausgeschrieben:
Die Bedeutung entspricht jeweils wörtlich dem deutschen Begriff Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Einführung der d.o.o. erfolgte durch das zakon o poduzećima (Gesetz über die Unternehmen), welches das jugoslawische Bundesparlament am 29. Dezember 1988 verabschiedete. Mit dem Gesetz sollten unter anderem ausländische Investitionen in Jugoslawien (die es bereits seit 1967 gegeben hatte) erleichtert werden, indem verschiedene Formen von Privatunternehmen (die also nicht den Regeln der Arbeiterselbstverwaltung unterlagen) geschaffen wurden, darunter die Aktiengesellschaft (d.d.) und die GmbH (d.o.o.). Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer war vorgeschrieben. Zur d.o.o. wurde nur ein grobes Gerüst geregelt, die Details mussten im jeweiligen Gründungsdokument festgelegt werden.
Dieses Gesetz hatte in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens bis zur Verabschiedung von neugefassten Gesetzen Bestand, die allesamt detailliertere Regelungen enthalten. Die neuen Regelungen zur d.o.o wurden durch folgende Gesetze festgelegt:
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