Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953
deutsche Verkehrszeichen 1945-1953 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953 zeigt die Verkehrszeichen im besetzten Westdeutschland bis 1953, als die erste bedeutende Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Bundesrepublik Deutschland verordnet wurde. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen. Auf Grundlage des Erlasses über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15. April 1938, als Bundesrecht bestätigt durch die Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951, werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.
Da die Besatzungsmächte in den Westzonen den deutschen Polizeibehörden misstrauten, wurden deren länderspezifische polizeiliche Strafverfügungsrechte, die sich vielfach in Bagatellfällen erschöpften, in der britischen und amerikanischen Besatzungszone aus Überlegungen zur Gewaltenteilung heraus aufgehoben. Lediglich in der französischen Zone behielt die Polizei ihre Sonderrechte. 1948 verdeutlichten die deutschen Behörden ihren Missmut über die Wegnahme der polizeilichen Strafverfügungsrechte. Inzwischen waren die Amtsgerichte und Anwaltschaften mit den ehemals durch die Polizei geregelten Bagatellfällen überlastet, da durch den stetig wachsenden motorisierten Verkehr die Zahl der Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung ständig zunahm.[1] Konfliktpotential bot insbesondere der manchmal laxe Umgang der Besatzungstruppen mit den deutschen Vorschriften. Gefragt wurde von juristischer Seite in den ersten Nachkriegsjahren auch, wie sich ein Verkehrsteilnehmer bei dem damaligen Mangel an den vielfach im Krieg zerstörten Verkehrszeichen zu verhalten habe und welche Schlussfolgerungen sich aus diesem Mangel für die Justiz ergeben würden.[2] In den Mangeljahren und Hungerwintern nach dem Krieg wurde insbesondere auch der Diebstahl von Holzpfosten, die vielfach zur Befestigung von Verkehrszeichen dienten, regional zum Problem.[3]
Grundsätzlich blieb die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 mit ihren Novellen bis zum 28. Januar 1944[4] auch nach Kriegsende gültig, doch wurden etliche kriegsbedingte und nationalsozialistisch motivierte Abschnitte beseitigt. Mit dem am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verkündete der Alliierte Kontrollrat das Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen. Das Verbot untersagte auch den Gebrauch des Hakenkreuzes. Spätestens damit war der Gebrauch des 1943 erlassenen Verkehrszeichens Bild 34a Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes[5] rechtlich untersagt. Die Vier Mächte selbst stellten einige Verkehrszeichen auf, die nicht in der StVO enthalten waren und hauptsächlich den Besatzungstruppen und -behörden zur Orientierung dienten. Vom 7. September 1949 an galt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Bundesrecht weiter.
Kurz nach Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde im Vergleich zum sich deutlich erhöhenden Verkehrsaufkommen ein dazu überproportionaler Anstieg von Verkehrsunfällen registriert. Die Zahl der Verkehrsunfälle lag nach Auskunft des Statistischen Bundesamts (StatBA) allein im zweiten Viertel des Jahres 1951 bei 80.509. Das waren 35 Prozent mehr als 1950 und ungefähr doppelt so viele wie 1937. Rund 90 Prozent der Unfälle gingen auf menschliches Versagen oder Verschulden zurück. Im kurzen Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 1951 starben rund 1900 Personen im Straßenverkehr und rund 54.000 wurden verletzt. Alle Bemühungen, diese dramatische Entwicklung in den Griff zu bekommen, waren bis dahin gescheitert.[6]
Während der Zeit der Militärregierung Westdeutschlands wurden regional auch Verkehrszeichen der Besatzungsmächte verordnet. So stellte die Stadt Braunschweig in ihrem Verwaltungsbericht von 1948 fest, dass neben 116 deutschen auch 17 englische Verkehrszeichen aufgestellt worden waren.[7]