Amtsgericht
Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die deutschen Gerichte. Zu den ehemaligen Schweizer Gerichten siehe Bezirksgericht (Schweiz).
Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Bezeichnung rührt von Ämtern her, den früheren Verwaltungs- und Gerichtsbezirken vieler Territorien im Heiligen Römischen Reich.