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Die territoriale Zersplitterung, vor allem Süddeutschlands mit seinen vielen reichsunmittelbaren Territorien, ist in Standardgeschichtswerken nur schwer zu fassen. In der Regel konzentriert sich selbst die Regionalgeschichte auf die naheliegenden großen Territorien, Baden, Württemberg, Hohenzollern. Vereinzelt kann man noch näheres über die Fürstenberg oder Hohenlohe erfahren. Wenn man aber vor einer alten Burg steht oder eine Ortsgeschichte liest tauchen plötzlich ganz andere Namen auf und man liest, dass diese oder jene Herren diese Burg erbaut haben, oder diese Freiherren den Besitz eines Ortes mit jenen Freiherren teilten. Diese Liste möchte diese Adelsgeschlechter erfassen und dem Leser die Möglichkeit geben, auch näheres über jene zu erfahren, die (noch) nicht die Relevanz eines eigenständigen Artikels erlangt haben. Die Liste möchte aber auch gerade diese Lücken aufzeigen und informierten Lokalhistorikern Ansporn und Anregung geben, wo nötig, wieder Fleisch auf dieses Knochengerüst zu packen.
Wir sind es heute gewohnt, in territorialen Zusammenhängen zu denken. Im historischen Kontext ist ein solches nationalstaatliches Denken noch recht jung. Bis zum Ende der Monarchie waren die Einwohner eines Territoriums aber nicht Badener, Württemberger oder Preußen, sondern Untertan des jeweiligen Souveräns, bei Tod oder Herrschaftswechsel musste dem neuen Souverän gehuldigt werden. Das feudale Lehenssystem machte die Dinge noch komplizierter. Zumindest bis zum Ende des alten Reiches war es das alleinige Privileg des „römischen“ Königs bzw. Kaisers, jemanden in den Adelsstand aufzunehmen. Der Adelige konnte über so genannten Allodialbesitz verfügen, oder Besitz zu Lehen empfangen haben. Diese Lehen konnte er wiederum vom König beziehungsweise Kaiser direkt empfangen haben, oder aber, und dies gilt vor allem für mindermächtige Adelsgeschlechter, von einem weltlichen oder geistlichen Fürsten. Oft handelte sich noch nicht einmal um ganze Herrschaften. Es konnten auch einzelne Rechte sein, einen Zehnt oder ein Kirchenpatronat. Solche Rechte oder Eigentum wechselte auch als Erbe, Mitgift oder Pfand den Besitzer.
Deshalb sollen hier die Adelsgeschlechter und nicht die Territorien erfasst werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schwerpunkt liegt auf den Häusern, die in der frühen Neuzeit aktiv waren. Familien, die erst von den nach dem Reichsdeputationshauptschluss entstandenen neuen Fürstentümern nobilisiert wurden, sind zunächst nicht aufgenommen. Alte, frühmittelalterliche Geschlechter, aus denen sich die frühneuzeitlichen Häuser entwickelt haben, sind hingegen enthalten. Für sie stellt der hier gesteckte regionale Abgrenzungsrahmen, der Schwäbische Kreis, einen Anachronismus dar, da es diese Einteilung zu deren Zeit noch gar nicht gab. Dennoch ist diese regionale Abgrenzung gerechtfertigt, da sie einer gewachsenen Struktur eines, von den Mitgliedern dieses Kreises empfundenen, gemeinsamen Herkommens entspricht.
Die territoriale Zersplitterung Süddeutschlands im Alten Reich mit seinen vielen reichsunmittelbaren Territorien, ist in Standardgeschichtswerken nur schwer zu fassen. In der Regel konzentriert sich selbst die Regionalgeschichte auf die naheliegenden großen Territorien, Baden, Württemberg, und Hohenzollern.
Es ist heute üblich in territorialen Zusammenhängen zu denken. Im historischen Kontext ist ein solches nationalstaatliches Denken noch recht jung. Bis zum Ende der Monarchie waren die Einwohner eines Territoriums aber nicht Badener, Württemberger oder Preußen, sondern Untertanen des jeweiligen Souveräns und bei Tod oder Herrschaftswechsel musste dem neuen Souverän gehuldigt werden. Das feudale Lehenssystem machte die Dinge noch komplizierter. Zumindest bis zum Ende des alten Reiches war es das alleinige Privileg des „römischen“ Königs bzw. Kaisers, jemanden in den Adelsstand aufzunehmen. Der Adelige konnte über so genannten Allodialbesitz verfügen, oder Besitz zu Lehen empfangen haben. Diese Lehen konnte er wiederum vom König, beziehungsweise Kaiser direkt empfangen haben, oder aber, und dies gilt vor allem für mindermächtige Adelsgeschlechter, von einem weltlichen oder geistlichen Fürsten. Die dadurch begründeten Herrschaften waren nicht ausschließlich territorial definiert, sondern waren zu einem großen Teil ein beiderseitiges, persönliches Verhältnis. Es waren Grundherrschaft und Leibherrschaft aus denen Abgabepflichten und Frondienste der Untertanen erwuchsen. Durch die Leibeigenschaft war auch die Freizügigkeit der Untertanen eingeschränkt. Weitere möglichen Rechte waren das Collectationsrecht, also das Recht Steuern zu erheben, die Wehrhoheit und das Patronatsrecht. Desweiteren waren sowohl als Machtfaktor, aber auch als Einkommensquelle die Ausübung der höheren und niederen Gerichtsbarkeit von Bedeutung. Solche Rechte oder Eigentum wechselte auch als Erbe, Mitgift oder Pfand den Besitzer und besonders Grundherrschaft und Leibherrschaft konnten innerhalb eines Dorfes von unterschiedlichen Adelsfamilien auf einzelne Bewohner bezogen sein. Ein weiteres Herrschaftsrecht, das häufig zu Konflikten - auch zwischen unterschiedlichen Adelsgeschlechtern - führte, war das Jagdrecht. Für die Untertanen war dies besonders wegen der Jagdfronen und wegen der Wildschäden von Bedeutung.[1]
Die historische Entwicklung führte dazu, dass sich im Bereich des ehemaligen Herzogtums Schwaben eine besondere Adelslandschaft herausbildete, in der sich kein größerer Territorialstaat herausbildte, der die mindermächtigen Adelsgeschlechter der Landsässigkeit unterwerfen konnte. In dieser Landschaft konnten auch eine Vielzahl von Reichsstiften ihre Unabhängigkeit bewahren und stellten, zumindest bis in die Frühe Neuzeit, ein Betätigungsfeld des niederen Adels dar[2]. Die Besetzung der Fürstbistümer war, zumindest im hier betrachteten Raum, von den frühen Jahren abgesehen, ebenfalls dem niederen Adel vorbehalten.
Deshalb werden hier die Adelsgeschlechter und nicht die Territorien erfasst. Der zeitliche Rahmen soll durch den Reichsdeputationshauptschluss begrenzt sein. Der räumliche Rahmen wird durch den Schwäbischen Kreis vorgegeben, beziehungsweise durch die Ausdehnung des ehemaligen Herzogtum Schwaben. Diese regionale Abgrenzung ist gerechtfertigt, da sie einer gewachsenen Struktur eines, von den Mitgliedern dieses Kreises empfundenen, gemeinsamen Herkommens entspricht.
Name | Stammsitz | Stand | Anmerkungen zu Geschichte und Verbreitung | Mitgliedschaft in Adelsvereinigungen, Bündnissen oder Matrikeln | Links zu relevanten Bildergalerien |
Wappen |
Raitenau | Raitenau | Herren Grafen |
Wolf Dietrich von Raitenau |
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Wappen |
Sättelin; Sättlin[3] | Trunkelsberg | Patrizier | Als Patrizier in Ulm, Memmingen und Augsburg[4] |
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Schad; Schad von Mittelbiberach[5] |
Ulm | Herren Patrizier Freiherren |
meherere Linien: zu Ulm (waren von 1548 - 1803 das aktivste Ratsherrengeschlecht) zu Mittelbiberach und Warthausen (1596 ausgestorben) in Bayern (beerbten die von Mittelbiberach; wurden 1637 in den Freiherrenstand erhoben) |
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Scharenstetten; Scharnstetten | Scharenstetten | Herren | Dienstmannen der Grafen von Helfenstein; |
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Scheer von Schwartzberg[6] |
Oberhausen (?) | Ritteradelig | Kanton Neckar-Schwarzwald (1548–1663) wegen Schloss und Dorf Oberhausen | |||
Schellenberg[6] | Schellenberg Wasserburg (Bodensee) Kißlegg Hüfingen |
Reichsritter, einige Linien später Freiherren | siehe: Schellenberg (Adelsgeschlecht) |
Sankt Jörgenschild Schwäbischer Bund[7] Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee Kanton Unterelsaß |
Scheibler | |
Schenk von Castell[8] | Oberdischingen | Reichsritter Grafen |
ursprünglich aus dem Thurgau als Seitenlinien: Schenk von Hohenberg und Schenk von Schenkenstein (s. u.) 1681: Reichsgrafenstand Malefizschenk: Franz Ludwig Schenk von Castell (1736–1821) |
Kanton Donau Kanton Hegau Kanton Altmühl des Ritterkreis Franken |
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Schenk von Schenkenstein[8] | Schenckenstein Aufhausen | Reichsritter | verwandt mit Schenk von Castell (?) 1593 erloschen |
Kanton Kocher (1562-1584 wegen Schloss Schenkensein undHerrschaft Aufhausen Kanton Altmühl des Ritterkreis Franken |
Scheibler | |
Schenck von Stauffenberg[8] | Wilflingen; Lautlingen, Rißtissen, Greifenstein, Jettingen | Reichsritter, später Schenken, Freiherren und Grafen | 13. Jhd.: Schenken der Grafen von Zollern 1471: Erwerb von Wilflingen 1698: Freiherren 1791: Grafen 1691. Greifenstein 1747: Jettingen Claus Schenk Graf von Stauffenberg |
Sankt Jörgenschild Schwäbischer Bund[7] Kanton Neckar (1548-1805 mit Baisingen, Eutingertal, Geislingen, Lautlingen, Margrethausen Kanton Donau ( 1613 mit Rißtissen, [[Burgrest Schatzberg|Schatzberg, Egelfingen und Wilflingen) Kanton Kocher (seit 1527/1566 mit Amerdingen, 1572-1589 mit Katzenstein) Kanton Gebirg des Ritterkreis Franken (ab 1720) Kanton Odenwald des Ritterkreis Franken (1720-1750) Kanton Altmühl (1650-1680) Kanton Steigerwald |
weitere Bilder hier |
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Schenk von Winterstetten Herren von Schmalegg[8] |
Burg Winterstetten bei Winterstettenstadt Schmalegg |
Ministeriale Reichsritter |
Konrad von Winterstetten († wahrscheinlich 1242/43) aus dem Ministerialengeschlecht Waldburg-Tanne Ulrich von Winterstetten(* vermutlich um 1225, nachweislich zwischen 1241 und 1280) |
Sankt Jörgenschild Schwäbischer Bund[7] Kanton Neckar (1548-1599) Kanton Kocher (1542 - 1584 wegen 1506 erworbener Güter in Freudental, seit 1666 wegen des 1653 erworbenen Ebersberg - 1694 wiederveräußert) |
Ulrich von Winterstetten (Codex Manesse, Anfang 14. Jh.) weitere Bilder hier |
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Schertel von Burtenbach, Schertlin von Burtenbach[8] | Burtenbach | Reichsritter (1532) Freiherren (1534) |
1532 wurde Sebastian Schertlin zu Burtenbach zum Ritter geschlagen und kauft sich Schloss Burtenbach. |
Kanton Neckar und Kanton Kocher (17. u. 18. Jhd.); Kantone Steigerwald und Odenwald des Ritterkreis Franken (spätes 17.Jhd.) |
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Schilling von Cannstatt[8] | Cannstatt | Ritteradelig Freiherren |
im 13. Jhd. Burgmannen auf Hohenneufen, später in württembergischen und badischen Diensten. |
1542 - 1659 und 1722: Kanton Kocher (wegen Bodelshofen und Sulzburg. 1752 Kanton Neckar (wegen Hohenwettersbach. |
Scheibler | |
Schöner von Straubenhart[8] | Straubenhardt | Ritteradelig | Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar Schwäbischer Bund[7] Kanton Neckar (1548-1614) |
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Schütz von Eutingertal[8] | Eutingen im Gäu | Ritteradelig | Gall Schütz von und zu Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg (von 1548 - 1623 Kanton Neckar) | |||
Schwendi[8] | Schwendi | Herren | erstmals genannt 1128 ihr bedeutendster Vertreter war Lazarus von Schwendi Linie starb 1689/1700 im Mannesstamm aus |
Kanton Donau | Lazarus von Schwendi weitere Bilder hier |
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Senft von Suhlburg[8]; auch: Senfft von Sulburg | der Weiler Suhlburg bei Untermünkheim | Ritteradelig | Kanton Odenwald des Ritterkreis Franken Kanton Kocher mit dem 1524 erworbenen Matzenbach |
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Sirg von Sirgenstein; Syrg von Syrgenstein; Sürg von Sürgenstein[6] [9] |
Erst Burg, später Schloss Syrgenstein | St. Galler Dienstmannen (Ministeriale), Ritteradelig, Freiherren |
seit 1304 genannt Erbteilung: Syrgenstein zu Syrgenstein (erloschen 1745) Syrgenstein zu Tannenfels (kleine Nachbarburg) Syrgenstein zu Neusummerau Syrgenstein-Raitnau Syrgenstein-Krauchenwies (erloschen 1546) Syrgenstein zu Syrgenstein und Achberg Syrgenstein-Untermoorweiler bei Wangen Syrgenstein-Oberraitnau Syrgenstein-Amtzell (erloschen 1588) Syrgenstein-Achberg (später Altenberg) |
Sankt Jörgenschild Teil am Neckar (1488) Schwäbischer Bund[7] Kanton Hegau (wegen Schloss Syrgenstein) Kanton Neckar-Schwarzwald Kanton Kocher (18. Jahrhundert) (wegen Altenberg) |
Schloss Syrgenstein |
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Wappen |
Herzöge von Teck | Burg Teck | ab 1187 Herzöge | Scheiblersches Wappenbuch |
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Wappen |
Sperberseck[8] | Sperberseck | Ministeriale, Ritteradelig |
1140 erstmals namentlich erwähnt Sperber von Sperberseck spätestens 1230/1240 Bau der Burg Sperberseck. Im Dienst der Zähringer und dann jeweils in Nachfolge der Herzöge von Teck und Württemberg. 1708 erlosch das Geschlecht mit Johann Philipp von Sperberseck. |
Kanton Kocher mit Schneitheim und dem Unteren Schloss in Talheim (Mitte des 16. Jhd. bis 1708) Kanton Neckar mit Unterriexingen (1681 -1708) |
Ratsitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg (regierte 1392-1417) Friedrich von Sperberseck Nr. 32 |
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Speth[8], Späth, Speth von Zwiefalten | Ritteradelig, Freiherren |
Dietrich Spät | Kanton Neckar (1592 - 1623) Kanton Donau (im 18. Jhr. mit Eglingen und Ehestetten, Gammertingen, Granheim, Hettingen, Maisenburg mit Indelhausen, Schülzburg mit Anhausen und Erbstetten, Untermarchtal und Zwiefaltendorf) |
Ratsitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg (regierte 1392-1417) Speth Nr. 23, Nr. 26 und Nr. 37 weitere Bilder hier |
Scheibler Siebmachers Wappenbuch | |
Stadion[8] | Stadion | Herren, Freiherren (1686), Grafen |
1197 erstmals erschienen, 1270 Walter von Stadion, 1352 Zerstörung ihrer Stammburg, 1392 Teilung in eine schwäbische und elsässische Linie, die um 1700 wieder vereint wurde; 1700 Erwerb der Herrschaft Warthausen, 1708 Erwerb der Herrschaft Thannhausen; im 17 Jhd. Teilung in ältere fridericianische Linie Warthausen (1890 ausgestorben) und jüngere phillipinische Linie Thannhausen (1908 ausgestorben) |
Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau Schwäbischer Bund[7] Reichsgrafenbank: Schwäbische Grafen, sonst Ritterkreis Schwaben; Kanton Kocher (1603 - 1651 wegen Magolsheim), Im Ritterkreis Franken: Kanton Steigerwald (18. Jhd. wegen Hallburg, und Kanton Odenwald. |
Grafen von Stadion-Warthausen weitere Bilder hier |
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Die Stählin von Storksburg; Stählin von Storksburg; 118; 4 | Jacob von Staehlin | |||||
Stain, auch Stein, Stein zum Rechenstein[6] | Burg Rechtenstein | Ritteradelig Freiherren Grafen |
Sankt Jörgenschild Schwäbischer Bund[7] Kanton Neckar-Schwarzwald (1549) (wegen Harthausen), Kanton Donau (wegen Bergenweiler, Teile von Emerkingen, Ichenhausen, Teile von Niederstotzingen, Riedhausen), Kanton Kocher (wegen Bächingen) |
Ratsitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg (regierte 1392-1417) Ulrich von Stein Nr. 25 weitere Bilder hier |
Scheibler | |
Stammheim[8] | Stammheim | Ritteradelig | 1588 ausgestorben | Kanton Kocher (1542 - 1588wegen Zazenhausen und Beihingen | Ratsitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg (regierte 1392-1417) Konrad von Stammheim Nr. 35 weitere Bilder hier |
Scheibler |
Sternenfels[8] | Sternenfels | Ritteradelig | 1232 nach Sterenvils benennt sich ein Zweig der Herren von Kürnbach | Sankt Jörgenschild, Teil am Neckar Schwäbischer Bund[7] anton Neckar (1548 - 1663) Kanton Odenwald des Ritterkreis Franken (spätes 17. Jhd.) |
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Stoffeln | Hohenstoffeln | Stoffeln war im 15. Jahrhundert bereits im Besitz der Hornsteiner | Scheibler | |||
Stotzingen[8] | Niederstotzingen | Ritteradelig Freiherren |
Rupprecht Freiherr von Stotzingen (•um 1540, † 24. Mai 1600) 1592 Statthalter in Niederösterreich. Stotzing im Burgenland wurde von der Familie gegründet. | Kanton Donau (1471 -1790 wegen Heudorf Kanton Neckar (16. Jhd. - 19. Jhd. wegen Geislingen, Dotternhausen und Roßwangen) |
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Stuben[8] | Stuben, Ortsteil von Altshausen | Reichsritter | Johann Joseph Anton von Stuben (1737 württembergischer Geheimer Rat) | Kanton Neckar (1640 - 1737) | ||
Stuben zu Dauberg[8] | Reichsritter | Sankt Jörgenschild Schwäbischer Bund[7] Kanton Hegau (im 16. Jhd.) |
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Sturmfeder[8] | Oppenweiler | Reichsritter Freiherren |
Ratsitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg (regierte 1392-1417) Hans Sturmfeder Nr. 28, Friedrich Sturmfeder Nr. 33 weitere Bilder hier |
Scheibler | ||
Sulz[8] | Sulz am Neckar | Grafen | Sulz bereits 790 erwähnt kam bereits 1278 an Geroldseck ab 1408 als Erbe von Habsburg-Laufenburg im Klettgau. 1482/97 erlangten sie vom Hochstift Konstanz Stadt und Schloß Tiengen und die Küssaburg. 1510 durch Kauf Vaduz, Schellenberg und Blumenegg. |
Ratsitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg (regierte 1392-1417) Grafen von Sulz Nr. 13 und 15 weitere Bilder hier |
Scheibler Siebmacher | |
Wer waren jetzt aber die Inhaber dieser Rechte und weshalb bildete sich gerade in Schwaben eine so vielfältige Adelslandschaft heraus, in der diese Adeligen auch ihre Reichsunmittelbarkeit bewahren konnten?
Adelsherrschaften etablierten sich auf lokaler Ebene auf mehrfache Weise: Einerseits die oben beschriebenen niedergestellte Adeligen, die oft auch nur für wenige Generationen feststellbar waren. Dann waren dies Grafen, deren Titel zwar erblich geworden waren, die aber ihrer ursprünglichen Funktion beraubt waren. Zuletzt war es den Ministerialen ebenfalls gelungen, ihr Amt erblich zu machen. Diese sozialen Aufsteiger vermischten sich nun im 13. Jahrhundert durch Heiratsverbindungen mit dem ursprünglichen Adel. Es bildete sich die Unterscheidung in niederen Adel (Ritter) und Hochadel heraus.
In der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts sind in schriftlichen Quellen und archäologischen Zeugnissen ein früher Adel mit überregionalem Besitz nachweisbar[10] Auf regionaler Ebene fanden sich niedergestellte Adelige als Grundherren abhängiger Bauern. Hinzu kamen Klöster, die durch Schenkungen ihren Grundbesitz weiter ausbauen konnten. Verwaltet wurde dieser Besitz durch Fronhöfe, die mit klösterlichen, abhängigen Verwaltern besetzt wurden. Auch die überregionalen Adeligen setzten solche Verwalter ein, wie auch die Könige ihr Reichsgut so verwalten ließen. Ab dem 11. Jahrhundert hatte sich daraus die Ministerialität entwickelt.
Seit dem 10. Jahrhundert entstehen zunächst Niederungsburgen, vereinzelt Höhenburgen. Diese werden vom Hochadel errichtet, vereinzelt finden sich auch Kloster- oder Bischofsburgen. dieserTrend verstärkt sich im 11. Jahrhundert und im 12.Jahrhundert kommen die Burgen des niederen Adels hinzu. Die Adelsfamilien begannen sich zunehmend nach ihren Adelssitzen zu benennen und neue Familienzweige erbauen neue Burgen und benennen sich auch danach.[11]
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Wappen |
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Wappen |
Altendorf; Altendorf; 116; 11 | ||||||
Ampringen; Ampringen; 113; 13 | ||||||
Andelberg; Andelberg; 117; 9 | ||||||
Anweil; Anweil; 110; 1 | ||||||
Babenhausen; Babenhausen; 114; 4 | ||||||
Die Bayrn zu Freidenfels; Bayer zu Freudenfels; 119; 3 | ||||||
Die Berler von Tullau; Berler von Tullau; 113; 12 | ||||||
Bernstat; Bernstat; 110; 12 | Berstett[6]? | Reichsritter? Freiherren? |
Ritterkreis Unterelsass? Kanton Ortenau (18 Jhd.)? |
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Bettendorff [6] | Reichsritter Freiherren |
laut Siebmacher 1605: Schwäbisch Gesellschaft mit dem Esel[12] Kanton Odenwald (Ritterkreis Franken) wegen Obereubigsheim und Niederhofheim (1694 erworben), Gissigheim (1702 erworben) |
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Die Blarer von Girsberg; Blarer von Girsberg; 115; 11 | ||||||
Bolstat; Bolstat; 120; 14 | ||||||
Bretz; Bretz; 113; 3 | ||||||
Croaria; Croaria; 117; 15 | ||||||
Dankertswyl; Dankertswyl; 118; 8 | ||||||
Die Degelin von Wangen; Degelin von Wangen; 119; 8 | ||||||
Die Dürlöcher; Dürlöcher; 115; 10 Durlach? | ||||||
Ebnet; Ebnet; 114; 14 | ||||||
Edelsteten; Edelstetten; 117; 2 | ||||||
Ega; Ega; 121; 8 | ||||||
Ehrer; Ehrer; 112; 15 | ||||||
Eyberg; Eyberg; 118; 12 | ||||||
Fryburg; Fryburg; 117; 10 | ||||||
Furtenbach[6] | Reichsritter | im 18. Jhd.: Schnodsenbach, Burgambach, Zeisenbronn | Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken | |||
Gassberg; Geisberg; 113; 6 | ||||||
Die Geldrich von Sigmarshofen; Geldrich von Sigmarshofen; 119; 1 | ||||||
Die Giengen von Wolfseck; Gienger (Gaenger) von Wolfseck; 114; 6 | ||||||
Die Göder; Göder von Kriegsdorf; 119; 7 | ||||||
Die Gribel von Kalckenreuth; Gribel von Kalkreut; 120; 11 | ||||||
Die Haeln von Suntheim; Hael von Suntheim; 115; 8 Hehl (Kanton Kocher) oder Sundheim (Kanton Neckar-Schwarzwald)? |
||||||
Haimenhofen; Haimenhofen; 120; 6 | ||||||
Haldermanstetten oder Haltermannstetten | Reichsritter | im 16 Jahrhundert, später erloschen | Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken (16. Jhd.) | |||
Hausen (welche Hausen? Hausen bei Beuron? Hausen bei Schwäbisch Gmünd?) | ||||||
Mauser; Hausen; 119; 11 (Mauser bei Siebmacher handschriftlich in Hausen korrigiert)(welche Hausen? Hausen bei Beuron? Hausen bei Schwäbisch Gmünd?) | ||||||
Die Haydenheimer zu Klingenberg; Haydenheim; 119; 2 | ||||||
Heggelbach; Heggelbach; 118; 2 | ||||||
Die Hinderöfer von Muethen; Hinderofer; 117; 13 | ||||||
Hofwart | Verschiedene Wappen deuten auf unterschiedliche Linien oder gar Familien hin. | Scheibler |
Siebmacher Franken | |||
Hohen Püechbach; Hohenpuechbach; 114; 12 | ||||||
Die Kellner von Zinnendorf; Kellner von Zinnendorf; 120; 13 | ||||||
Kronhein; Kronhein; 111; 11 | ||||||
Die Lantzer von Liebenfels; Lantz von Liebenfels; 119; | ||||||
Die Lemblein; Lemblein; 116; 10 | ||||||
Die Leuterman von Ertingen; Leuterman; 119; 9 | ||||||
Liechtenau; Liechtenau; 121; 10 | ||||||
Liesch; Liesch; 119; 13 | ||||||
Die Muntbrot von Spiegelberg; Muntbrot; 119; 5 | ||||||
Die Pfauen von Rieperg; Pfauen von Rieperg; 115; 12 | ||||||
Schinen; Schinen; 120; 8 | ||||||
Die Schnabel von Schönstein; Schnabel von Schönstein; 117; 7 | ||||||
Schragen; Schrag; 112; 7 | ||||||
Die Schwickel; Schwickel; 117; 6 | ||||||
Stainhaim; Stainheim; 118; 15 | ||||||
Die Stöckel; Stöckel; 121; 9 | ||||||
Die Störn von Ostrach; Stör von Ostrach; 120; 12 | ||||||
Tanneck gen. Rugg; Tanneck gen. Rugg; 118; 1 | ||||||
Die Unmus von Altenhausen; Unmus von Altenhausen; 116; 15 | ||||||
Urhausen; Urhausen; 114; 7 | ||||||
Utzlingen; Utzlingen; 119; 14 | ||||||
Die Wolff zu Heuchlingen; Wolff zu Heuchlingen; 120; 5 | ||||||
Zaiskam | ||||||
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Wappen |
Yberg | Yburg oder Y-Burg? | Reichsritter | Kanton Neckar-Schwarzwald (1562) | |||
Der Obervogt war zuständig für das Gerichts- und das Wehrwesen. Die Obervogtei in Balingen war zuständig für die Ämter Balingen, Ebingen und Tuttlingen. Später auch noch Rosenfeld
(Quelle:Kreisstadt Balingen, Sonderdruck aus „Der Landkreis Balingen“, Amtliche Kreisbeschreibung Band II, herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Balingen, 1961, S. 92)
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