Benutzer:19XAVO90/Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück
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Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück
Die Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück ist eine, bis heute bestehende, Landschaft in Niedersachsen, die aus den historischen Landständen im ehemaligen Fürstbistum Osnabrück hervorgegangen ist. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Mitglied im Landschaftsverband Osnabrücker Land. Den Vorsitz in der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück hat bis heute ein Familienmitglied der Familie von Bar, die früher den Erblanddrosten im Fürstbistum Osnabrück stellte. Gegenwärtiger Landschafts-Präsident ist Henning von Bar-Langelage (* 1956). Die Förderung des Gemeinwohls insbesondere die Kulturförderung (Geschichte, Denkmalschutz, Kunst, Wissenschaft aber auch Mildtätigkeit) zählen zu den primären Aufgaben der historischen Landschaften. Gespeist durch Gelder der Landschaftlichen Brandkasse sowie der Provinzial-Lebensversicherung (VGH Versicherungen), deren Träger die Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück zusammen mit den anderen Landschaften ist, unterhält sie einen entsprechenden Fördertopf, aus dem die Kulturprojekte finanziert werden.
Zur Zeit des Fürstbistums Osnabrück bestanden drei Landstände, die auch Kurien genannt wurden: 1. Das Osnabrücker Domkapitel; 2. Die Osnabrücker Ritterschaft; 3. Die Städte Osnabrück, Quakenbrück, Wiedenbrück und Fürstenau.
Bei den drei Kurien waren seit dem 16. Jahrhundert jeweils ein Sekretär und ein Syndikus angestellt. Im 19. Jahrhundert war Ludwig Windthorst Syndikus der Ritterschaft.
Noch heute gibt es drei Kurien, jedoch gehört das Domkapitel nicht mehr dazu: 1. Die Osnabrücker Ritterschaft (17 Sitze); 2. Die Städte Osnabrück, Fürstenau, Quakenbrück, Melle und Bramsche (Osnabrück stellt sieben Vertreter, Fürstenau, Quakenbrück, Bramsche und Melle jeweils zwei Vertreter); 3. Die freien Grundeigentümer (Vier Sitze).
Mitglied in der Ritterschaft konnte nur ein Adliger werden, der 16 ritterbürtige Ahnen vorweisen konnte (das heißt, dass alle 16 Ur-Urgroßeltern adliger Geburt sein mussten) und der im Besitz eines landtagsfähigen Gutes war. Ab dem 19. Jahrhundert war es auch nichtadligen Eigentümern eines landtagsfähigen Gutes möglich Mitglied der Ritterschaft zu werden.
Präsidenten der Landschafts
Landtagsfähige Rittergüter (Auswahl)
Bis Ende des 18. Jahrhunderts gab es 72 landtagsfähige Güter, von denen allerdings oft mehrere in einer Hand waren.
Wasserburg Alt Barenaue, Gut Bruche, Schloss Eggermühlen, Gut Langelage, Gut Oedingberge, Gut Schlichthorst, Der Komtur der Johanniterkommende Lage, Der Komtur der Deutschordenskommende in der Stadt Osnabrück (siehe Deutschordensballei Westfalen)
In der Ritterschaft vertretene adlige Familien (Auswahl)
Bar (Adelsgeschlecht), Boeselager, Gatzen, Ostman von der Leye, Vincke (Adelsgeschlecht), Schorlemer, Schele, Bussche (Adelsgeschlecht), Elmendorff (Adelsgeschlecht)
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