![cover image](https://wikiwandv2-19431.kxcdn.com/_next/image?url=https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/00/Schloss_Ahlden_Eingang.jpg/640px-Schloss_Ahlden_Eingang.jpg&w=640&q=50)
Amtsgericht Ahlden
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Amtsgericht Ahlden war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ahlden (Aller).
![Thumb image](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/00/Schloss_Ahlden_Eingang.jpg/640px-Schloss_Ahlden_Eingang.jpg)
Das Amtsgericht wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Ahlden.[1] Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.[2] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
1973 wurde das Amtsgericht Ahlden aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Walsrode zugeschlagen.