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ehemaliges Amt in Brandenburg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Amt Wittstock-Land war ein 1992 gebildetes Amt in dem 18 Gemeinden im Norden des damaligen Kreises Wittstock (heute Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengefasst waren. Es wurde 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg wieder aufgelöst.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 2003) | ||
Koordinaten: | 53° 10′ N, 12° 29′ O | |
Bestandszeitraum: | 1992–2003 | |
Bundesland: | Brandenburg | |
Landkreis: | Ostprignitz-Ruppin | |
Einwohner: | 6641 (31. Dez. 2002) | |
Kfz-Kennzeichen: | OPR | |
Amtsgliederung: | 18 Gemeinden | |
Adresse der Amtsverwaltung: |
Meyenburger Chaussee 6, 16909 Wittstock/Dosse | |
Das Amt Wittstock-Land lag bei seiner Gründung nordwestlichen Teil des Kreises Wittstock, ab dem 5./6. Dezember 1993 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im nördlichen Teil des Landes Brandenburg. Es grenzte im Westen an das Amt Meyenburg und Amt Pritzwalk-Land, im Norden an das Land Mecklenburg-Vorpommern, im Osten an das Amt Rheinsberg und die Stadt Neuruppin, im Süden an das Amt Temnitz, im Südwesten an das Amt Kyritz und auf kurze Erstreckung an das Amt Gumtow, im Westen an das Amt Heiligengrabe/Blumenthal. Das Amtsgebiet lag halbkreisförmig um die amtsfreie Stadt Wittstock/Dosse (damals nur das eigentliche Stadtgebiet) herum.
Der Minister des Innern erteilte der Bildung des Amtes Wittstock-Land am 16. Februar 1992 mit Wirkung zum 22. Mai 1992 seine Zustimmung.[1] Die Bildung des Amtes erfolgte nach dem Amtsmodell Sitz der Amtsverwaltung war in der amtsfreien Stadt Wittstock (Amt Wittstock-Land, Meyenburger Chaussee 6 16909 Wittstock/Dosse), d. h. nach dem sog. Amtsmodell 3. Es umfasste die Gemeinden:
Die Gemeinde Flecken Zechlin (damals Kreis Neuruppin) wurde zum 20. August 1992 dem Amt Wittstock-Land zugeordnet.[2] Anscheinend war die Zuordnung zunächst nur befristet, denn die Befristung wurde mit Wirkung zum 11. August 1994 aufgehoben[3] und Flecken Zechlin gehörte somit auf "Dauer" zum Amt Wittstock-Land. Das Amt Wittstock-Land hatte Ende 1992 7.976 Einwohner.[4]
In der Bekanntmachung vom 23. September 2002 genehmigte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg die Eingliederung der Gemeinden Berlinchen, Christdorf, Dossow, Groß Haßlow, Niemerlang, Sewekow, Wulfersdorf, Zempow und Zootzen in die Stadt Wittstock/Dosse. Die Eingliederung wurde jedoch erst zum 26. Oktober 2003 rechtswirksam.[5]
Das Amt Wittstock-Land wurde am 26. Oktober 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg aufgelöst.[6] Das Amt hatte zu Ende 2002 noch 6.641 Einwohner.[4] Die Gemeinde Flecken Zechlin wurde in die amtsfrei gewordene Stadt Rheinsberg (vorher Amt Rheinsberg) eingemeindet. Die Gemeinden Dranse, Fretzdorf, Gadow, Goldbeck, Herzsprung, Königsberg, Rossow und Schweinrich wurden in die Stadt Wittstock/Dosse eingegliedert. Die Gemeinde Schweinrich erhob Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung in die Stadt Wittstock/Dosse, die teils verworfen, im Übrigen aber zurückgewiesen wurde.[7]
Die Gemeinden Herzsprung[8] und Königsberg[9] erhoben ebenfalls kommunale Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, die in beiden Fällen erfolgreich war. Die beiden Gemeinden gliederten sich zum 31. Dezember 2004 in die amtsfreie Gemeinde Heiligengrabe ein und sind heute Ortsteile von Heiligengrabe.
Amtsdirektor war Dietmar Kröcher.[10]
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