Bezirksverwaltungsbehörde
Behörde, die in einem Bezirk für die Besorgung der Aufgaben der allgemeinen staatlichen Verwaltung in erster Instanz sachlich und örtlich zuständig ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bezirksverwaltungsbehörde ist in Österreich die abstrakte Bezeichnung für die Behörde, die in einem Bezirk für die Besorgung der ihr in Bundes- beziehungsweise Landesgesetzen übertragenen Aufgaben der allgemeinen staatlichen Verwaltung in erster Instanz sachlich und örtlich zuständig ist.[1][2][3][4]