Behörde (Österreich)
staatliche Einrichtung in Österreich / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Eine Behörde ist nach österreichischem Verfassungsverständnis eine Stelle, die von der Rechtsordnung ermächtigt ist, einseitig verbindliche Rechtsakte zu setzen (insbesondere aufgrund von Gesetzen), Anordnungen zu erlassen und diese allenfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen.
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Man unterscheidet nach den Organen die Verwaltungs- und die Gerichtsbehörden.[1] Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Verwaltungsbehörden weitgehend weisungsgebunden sind, die Gerichtsbarkeit aber durch unabhängige Organe (Richter) erfolgt.[2]
Nach dem in Art. 94 B-VG verankerten Prinzip der Trennung von Justiz und Verwaltung darf eine Behörde nicht gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbehörde sein.