Öffentliche Verwaltung
Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates einschließlich Einrichtungen des öffentlichen Rechtes wahrnehmen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit der organisierten öffentlichen Verwaltung. Zur Fachzeitschrift siehe Die Öffentliche Verwaltung.
Die öffentliche Verwaltung, auch Administrative genannt, ist nach Otto Mayer die Tätigkeit des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) ist, noch politische Regierungstätigkeiten (Gubernative) ausübt.[1] Die öffentliche Verwaltung ist danach derjenige Teil der Exekutive, der öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Sie ist der administrative Teil der vollziehenden Gewalt.
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