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öffentlich-rechtliche Vertretung der Mediziner in Niedersachsen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Ärztekammer Niedersachsen ist die Ärztekammer für das Bundesland Niedersachsen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover.
Ärztekammer Niedersachsen | |
---|---|
Kammer | |
Organisationsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründungsjahr | 1945 |
Sitz | Hannover |
Homepage | www.aekn.de |
Präsidentin | Martina Wenker |
Mitglieder | |
Zugehörige | 46.000 |
Vollversammlung | 60 |
Präsidium | 1 Präsidentin + 1 Vizepräsident + 5 Beisitzer |
Kennzahlen | |
Geschäftsführeranzahl | 1 |
Die Ärztekammer Niedersachsen besteht aus zwei Organen:
Das Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) des Landes Niedersachsen[1] gibt den rechtlichen Rahmen und definiert die Aufgaben der Kammer u. a. mit:
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges begann der Wiederaufbau der Ärztekammer Niedersachsen. Ludwig Sievers wurde von der Provinzregierung Hannover am 25. Mai 1945 zum Präsidenten der Ärztekammer Niedersachsen berufen.[2] Mit Verordnung vom 3. August 1945 wurde bestimmt, die Ärztekammer als „Kammer der Heilberufe“ zu errichten. Angehörige waren damals neben Ärzten und Zahnärzten auch Dentisten; zudem bestand bis 1947 eine Berufsaufsicht der Ärztekammer Niedersachsen für Heilpraktiker. Mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung war sie in den Anfangsjahren ebenfalls betraut.[3]
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