Versammlung der Abgeordneten der Kantone in der Schweiz vor 1848
Die Tagsatzung war in der Schweiz bis 1848 die Versammlung der Abgesandten der Orte (Kantone) der Alten Eidgenossenschaft. Sie besass sowohl exekutive als auch legislative Kompetenzen, allerdings war ihre Macht sehr beschränkt, da diese zumeist bei den Kantonen lag. Am Ende der Verhandlungen wurden den Gesandten die eidgenössischen Abschiede ausgehändigt.
Zürich als Vorort der Vorsitz bei der Tagsatzung zu. Die Standesstimmen der Halbkantone wurden an der Tagsatzung als eine Stimme gezählt. Die alljährlich
Tagsatzung steht für: Tagsatzung, Versammlung der Abgeordneten der Kantone der Schweiz, bis 1848 in Österreich ein Termin in einem Gerichtsverfahren; siehe
Tagsatzung diente als Versammlung der Gesandten der einzelnen Kantone. Als Tagungsort war nicht eine bestimmte Ortschaft festgelegt. Die Tagsatzung fand
Verfassungsrevision den Sieg. Dadurch ermutigt, forderten sie von der Tagsatzung, dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Rahmen des Aargauer Klosterstreits
Eidgenossenschaft bestand von 1353 bis 1481 aus den Acht alten Orten. [4] „Tagsatzung hiessen bis 1848 die Versammlungen, an denen bevollmächtigte Boten der
Verwaltungseinheit, administrative Einheit Beispiele: [1] Von 1426 bis 1848 fand die Tagsatzung der Eidgenossenschaft regelmässig in Aarau statt. [1] Von März bis September
bis 1798 jener eidgenössische Ort bezeichnet, der zur eidgenössischen Tagsatzung einlud und bei den Verhandlungen den Vorsitz hielt. Bis ins ausgehende