Die Landsgemeinde ist die verfassungsmässige, an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel und mit feierlichem Zeremoniell abgehaltene Versammlung der stimmfähigen Einwohner, an der über Sachgeschäfte abgestimmt wird und Behörden gewählt werden.
Mittelalters setzt sich der Begriff «Landsgemeinde» durch. Die Landsgemeinde der Frühen Neuzeit hatte mit der heutigen Landsgemeinde wenig gemein: Es herrschte
Abstimmung an der Landsgemeinde (obligatorisches Referendum). Finanzbeschlüsse des Grossen Rates unterliegen der Abstimmung durch die Landsgemeinde zwingend,
Glarus wurde am 1. Mai 1988 von der Landsgemeinde angenommen und seither mehrmals revidiert. → Hauptartikel: Landsgemeinde (Glarus) Siehe auch: Liste kantonaler
Kantonsverfassung wurde am 30. April 1995 von der Landsgemeinde erlassen und im Anschluss an die Abschaffung der Landsgemeinde 1997 in zentralen Punkten geändert. → Hauptartikel:
ausserordentliche Landsgemeinde einberufen. Stimmberechtigt waren Männer ab 14 respektive 16 Jahren, wobei Abwesenheit unter Strafe stand. Die Landsgemeinde vereinte
nicht vom Tisch: Wie sollten die Appenzellerinnen ihr Zutrittsrecht zur Landsgemeinde, zu jener Versammlung unter freiem Himmel, an der politische Hauptfragen
Endlager für radioaktive Abfälle im Nidwaldner Wellenberg als ‚filmische Landsgemeinde‘ darzustellen suchte.“ [1] innerhalb des Schweizer Staatsgebietes [2] zum
Fässler. Einhellige Entscheide bei den Wahl- und Sachgeschäften an der Landsgemeinde in Appenzell. In: NZZOnline. 25. April 2010, ISSN 0376-6829 (URL, abgerufen