Spatenrecht

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Spatenrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Weitere Informationen Singular, Plural ...
Singular Plural
Nominativ das Spatenrecht die Spatenrechte
Genitiv des Spatenrechts
des Spatenrechtes
der Spatenrechte
Dativ dem Spatenrecht den Spatenrechten
Akkusativ das Spatenrecht die Spatenrechte
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Worttrennung:

Spa·ten·recht, Plural: Spa·ten·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃpaːtn̩ˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Spatenrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Deichrecht, das nach dem Grundsatz „Wer nich will dieken, mutt wieken“ die Unterhaltung und Instandsetzung des einem Grundbesitzer zugewiesenen Deichpfandes regelt

Oberbegriffe:

[1] Deichrecht, Deichordnung

Unterbegriffe:

[1] Spatengericht

Beispiele:

[1] Das Spatenrecht erhielt seine Bedeutung auf dem Upstalsboom bei Aurich.
[1] Das älteste uns überlieferte ist das Stedinger Deich- und Spatenrecht von 1424 als schriftlicher Nachweis des herkömmlichen Deichrechts. [1]

Wortbildungen:

Spatengericht

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Spatenrecht
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Spatenrecht

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: anpreschtet, patscherten

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