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Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich. Meistens ist ein Wohngebäude gleichzeitig ein Haus.
In Deutschland wird der Begriff vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Dort gelten als Wohngebäude solche Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.
Durch das Statistische Bundesamt werden zahlreiche Statistiken über Wohngebäude und Wohnungen erstellt. Wohngebäude sind demnach Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen an der Gesamtnutzfläche – Wohnzwecken dienen.[1]
Für Wohngebäude gilt in Deutschland unter anderem die Energieeinsparverordnung (für bestimmte andere Gebäudetypen gilt sie nicht bzw. nur teilweise).
Die Bauordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Wohngebäuden nach der Höhe:
Historisch wurde beispielsweise bei Volkszählungen statt des Begriffs Wohngebäude auch der Begriff Feuerstelle verwendet, weil es nur in einem Wohngebäude eine feste Feuerstelle (Herd) zum Zwecke der Zubereitung von Speisen gab, während andere Funktionsgebäude (Ställe, Scheunen …) keine Haushaltung beherbergten und daher die Feuerstelle einer Haushaltung (Hausgesess) im Sinne der Volkszählung gleichzusetzen war.[2]
Zur Unterscheidung verschiedener Haustypen kann zum Beispiel nach Nutzung, Baukonstruktion oder Stellung zu Nachbargebäuden und Art des Grundrisses differenziert werden. Nachfolgend einige Beispiele:
Man unterscheidet auch, je nachdem, ob die Wirtschaftsräumlichkeiten im Wohngebäude untergebracht sind, das Eindachhaus oder, wenn sie als eigenständiges Gebäude stehen, verschiedene Gebäudeensemble: Paarhof, Haufenhof. Sind einzelne Bestandteile aneinander gebaut entstehen Flügel, traditionelle Formen: Zweiseithof, Dreiseithof, Vierseithof. Bei modernen Wohnhäusern sind solche Differenzierungen ungebräuchlich.
Grundrisskonfigurationen:
Traditionelle Bauweisen in ethnologischem Kontext:
Die historische Entwicklung von Häusertypen in Europa ist im Folgenden genannt:[3]
Entstanden aus der Tradition der mittelalterlichen Städte vereint es Wohnen und Arbeiten für Handwerker, Kaufleute und Ackerbürger unter einem Dach. Ein für die Stadt oder Stadtteil einheitliches Aussehen und Größe ergibt sich aus den Größen der Bauparzellen, Bauordnungen und Zeitpunkt des Wiederaufbaus nach Zerstörung ganzer Areale. Die Stadthäuser stammen aus der Zeit der Gotik bis zum Klassizismus.
Entstanden ist das Mietshaus in der Zeit, als die Städte in der Industrialisierungsphase einen enormen Bevölkerungszuwachs hatten. Die städtischen Mietshäuser wurden als Kapitalanlage angelegt und damit auf Rendite optimiert. Das bedeutet: maximal mögliche Bebauung des Grundstücks, 4 bis 5 Vollgeschosse, unter Umgehung der Bauvorschriften auch mehr. Die extreme Ausprägung sind die Mietskasernen. Andererseits können städtische Mietshäuser auch großbürgerliche Wohnungen mit 500 m² Wohnfläche und mehr enthalten, mit entsprechend repräsentativer Innengestaltung. Die Außengestaltung erfolgte typisch in einem der vielen Stilrichtungen des Historismus. Die Bauweise folgte anfänglich teilweise noch vorindustriellen Traditionen, z. B. Fachwerk, das aber bauaufsichtlich bald verboten wurde und Baustoffe der Industrialisierung wie Mauerwerk aus genormten Backsteinen, Stahlträger und Beton setzte sich durch. Die Grundrisse entsprechen meist einem der örtlichen Typen.
Angesichts der elendigen Wohnverhältnisse der Arbeiter-Familien gab es verschiedene Ansätze wohlhabender Personen, diese Not zu lindern. Typische Beispiele sind die Werkssiedlungen großer Fabriken. Auch private Vereine errichteten Siedlungen unter sozialen Aspekten, beispielhaft sei die Siedlung Ostheim in Stuttgart. Typisch für diese Siedlung ist eine große Anzahl von ähnlichen Häusern, etwa Reihenhäuser, Doppelhäuser mit mehreren Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden viele Wohnsiedlungen durch Genossenschaften organisiert.
Einfamilienhaus mit gehobenem Anspruch an Wohnfläche, Komfort und Repräsentationsbedürfnis für die Oberschicht der Stadtbevölkerung. Die Städtische Villa entstand typisch in der Zeit von 1850 bis etwa 1930 und verdeutlicht im Stil deutlich den herrschenden Zeitgeschmack.
In neuester Zeit wird ein Gebäudetyp (flächensparend gebaute Reihenhäuser in innerstädtischer Lage) im Sinne englisch town house und in Anlehnung an Stadtvilla auch Stadthaus genannt.
In Mitteleuropa lassen sich im Hausbau verschiedene Phasen abgrenzen, die sich in Bauweise und verwendeten Materialien unterscheiden.
Das erste selbstreinigende Haus wurde 1980 von Frances Gabe entwickelt.
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