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Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wittenhorst-Sonsfeld, ursprünglich Wittenhorst, ist der Name eines klevischen freiherrlichen Adelsgeschlechts, dessen Zweige teilweise bis in die Gegenwart fortexistieren.
Die Familie Wittenhorst, die sich nach ihrem Stammgut, der Herrschaft Sonsfeld, nennt, wurde mit Alradus de Wisenhurst et frater eius Winemarus am 18. Oktober 1145 erstmals urkundlich genannt.[1] Die gesicherte und durchgängige Stammreihe des Geschlechts beginnt mit dem Erbschenk des Herzogtum Kleve Gerhard de Witenhorst, der 1200 urkundlich genannt wurde. Die Brüder Hermann von Wittenhorst auf Sonsfeld, kurbrandenburgischer Hof- und Regierungsrat, Johann von Wittenhorst auf Drongeln und Wilhelm Vincenz von Wittenhorst auf Horst, wurden am 15. April 1651 in Wien in den Reichsfreiherrnstand gehoben.
Die Familie von Wittenhorst-Sonsfeld spielte in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. von Preußen eine wichtige Rolle.[2]
Das Stammwappen und das freiherrliche Wappen (1651) sind identisch. In Gold zwei rote Balken. Auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein flacher, vorn aufgestülpter (goldgefütterter) schwarzer Hut, bestückt mit zwei wie der Schild bezeichneten Straußenfedern (bzw. Fasanenfedern oder Schalmeien).
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